Liefervereinbarung
Einkaufsbeziehungen gestalten
Im Handelsverkehr werden zwischen Käufer und Verkäufer einer Handelsware Vereinbarungen getroffen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung dokumentieren. So können die Lieferungsbedingungen unter anderem Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Zustellung und gerichtlichen Erfüllungsort enthalten. Sie können für den Einzelfall vereinbart werden, sich per Gesetz ergeben oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sein. Bei der Gestaltung der Beziehungen zu den Lieferanten müssen Einzelhandelsunternehmen wissen, wie die Inhalte eines Kaufvertrags aussehen, welche Leistungsstörungen im Kaufrecht auftreten können und welche Konsequenzen diese haben.
