Kaufvertrag
Rechtliche Grundlage der Warenbeschaffung
Für jedes Einzelhandelsunternehmen ist es ein ständig wiederkehrendes Erfordernis, Waren zum Zwecke der Weiterveräußerung an Endkunden einzukaufen. Dieser Prozess ist wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit und dient der ökonomischen Erfolgssicherung des Unternehmens: der Gewinnerzielung. Bei der Warenbeschaffung ist der Einzelhändler – der dabei als Käufer auftritt - bestrebt, aus Wettbewerbsgründen diejenigen Produkte zu beziehen, die von den Verbrauchern nachgefragt werden. Überdies ist es für ihn oberstes Gebot, unter Kosten-, Zeit- und Qualitätsgesichtspunkten den günstigsten Lieferanten zu finden.
Vor diesem Hintergrund schließen Einzelhändler mit ihren Lieferanten Kaufverträge ab. Der Kaufvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Beschaffung und den Absatz von Waren. Er ist durch zwei wechselseitige, übereinstimmende Willenserklärungen der beiden Vertragspartner gekennzeichnet. Sie bestehen im Antrag (Angebot) des Verkäufers und der Bestellung (Annahme) des Käufers, die beide empfangsbedürftig sind (siehe Kapitel Vertragsgrundlagen). Mit dem Kaufvertrag kommt zum Ausdruck, dass sich Käufer und Verkäufer in allen Punkten eines Kaufes einig sind. Da es sich in dem hier betrachteten Fall um einen Kaufvertrag unter Unternehmern, d. h. um Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch handelt, liegt ein so genannter zweiseitiger Handelskauf vor.
