Lagerinventur

Zur Kontrolle und Bewertung eines Lagers

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresinventur ist auch eine wichtige Kontrollfunktion des Warenlagers vorhanden. Zum Bilanzstichtag sind die Vermögenswerte und die Schulden eines Unternehmens aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften genau zu ermitteln. Hierbei gewinnt das Unternehmen wichtige Einblicke in die genaue, aktuelle Zusammensetzung des Lagers – quasi als ultima ratio.

1 Gesetzliche Grundlage
Über § 240 Absatz 2 HGB sowie §§ 140, 141 AO ist das bilanzierende Unternehmen verpflichtet, zum Schluss des Kalender- bzw. des Wirtschaftsjahres Inventur zu machen. Das heißt, dass alle zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Stichtag der Art und Menge, dem Gewicht und der Zahl nach festzustellen und in Listen einzutragen sind.

2 Zweck und Durchführung einer Inventur
Sofern Handelsbetriebe lediglich die Wareneingänge, nicht aber die Warenausgänge verbuchen, können diese Betriebe den Endbestand nur über die Inventur ermitteln. Wenn der in der Inventur festgestellte Endbestand vom Anfangsbestand zuzüglich der das Warenkonto ergebenden Warenzugänge abgezogen ist, ergibt sich der Wareneinsatz in der Periode bzw. im Jahr. Und nur über den Wareneinsatz kann die erzielte Spanne errechnet werden.

Berechnung des Wareneinsatzes:
Anfangsbestand
+ Wareneingang
./. Endbestand
= Wareneinsatz

Berechnung der erzielten Spanne:
Umsatz netto
./. Wareneinsatz
= erzielte Spanne

Die Einblicke durch die Inventur werden um so tiefer, je mehr das Warenlager in Warengruppen und Untergruppen aufgeteilt wird. Sofern diese Aufteilung auch auf der Umsatzseite vorliegt, können für jede Größe die Lagerumschlagsgeschwindigkeit und die erzielte Spanne ausgerechnet werden.

Somit erhält der Einkäufer Hinweise,
- wo z. B. Lagerüberhänge zu verzeichnen sind,
- wo z. B. zu niedrige Spannen erzielt worden sind.

3 Permanente Inventur
Zwar sind heute viele Handelsbetriebe in der Lage, EDV-gestützt alle Warenzu- und -abgänge - strukturiert bis in alle Details hinein - festzuhalten, jedoch muss, so der Gesetzgeber, in jedem Wirtschaftsjahr mindestens einmal durch eine körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Bestandslisten ausgewiesen wird, mit den tatsächlichen Beständen übereinstimmt.

4 Neubewertung des Lagers
Die Erfassung der Ware stellt aber nur den ersten Teil der Inventur dar. Beim Warenlager ist der Einzelhändler auf Grund des strengen Niederstwertprinzips verpflichtet, auf den niedrigeren Teilwert abzuwerten. Der Teilwert ist der Preis, den ein Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bezahlen würde, wenn er den Betrieb fortzuführen gedenkt.

Ein wichtiges Bewertungskriterium ist das Alter der Ware. Je länger eine Ware am Lager ist, um so mehr kann sie modisch oder technisch veraltet sein. Sie ist also nicht mehr das wert, was sie einmal war. Auch verschmutzte, vergilbte, ausgebleichte, beschädigte oder verdorbene Ware kann nicht mehr zum ursprünglichen Einkaufspreis, sondern nur mit einem niedrigen Teilwert in die Bilanz eingehen.

Ware, die unverkäuflich geworden ist, muss praktisch auf Null abgeschrieben werden. Ware, die im Preis heruntergesetzt werden muss, damit sie sich noch verkaufen lässt, wird mit einem Prozentwert abgewertet, der in etwa der Preisreduzierung entspricht.

Des Weiteren ist zu überlegen, ob Gruppen- oder Einzelbewertung der Ware in Frage kommt. Die Gruppenbewertung steht dem Grundsatz der Einzelbewertung des Steuerrechts nicht entgegen, wenn Warengruppen mit Artikeln gleicher Art und Güte und gleicher Verkäuflichkeit gebildet und diese Warengruppen pauschal bewertet werden. In der Regel wird die Bewertung hier auf Grund des Alters der Ware vorgenommen.

5 Fazit
Zumindest die anlässlich des Bilanzstichtages erforderliche Inventur sollte eine Aufforderung dazu sein, sich mit der Aktualität des Warenlagers näher zu befassen. Abschreibungen in Form von Teilwertabschlägen erleichtern die nachfolgenden Reduktionen auf die Endverbraucherpreise.

Durch Aufschlüsselungen nach Altersgruppen wird sichtbar, welche Ware so gut wie unverkäuflich ist bzw. sich nur noch schwer verkaufen lässt. Oft ist hier ein Zusammenhang zwischen Preishöhe und Alter zu erkennen.

Stellt man den Warengruppen noch die entsprechenden Umsätze gegenüber, lassen sich auf Grund der Lagerdrehzahlen Lagerüberhänge erkennen.

Kurzum: Eine Inventur, ob gesetzlich vorgeschrieben (Jahresinventur) oder permanent durchgeführt, eröffnet Chancen, Langsamläufer und Lagerüberhänge (nur in Verbindung mit Gegenüberstellung der Umsätze) zu erkennen und Maßnahmen zur Verkaufsunterstützung einzuleiten. In Anbetracht der schnellen Veralterung vieler Produkte und der Unberechenbarkeit der Kundenlaunen sollten eher öfter als nur einmal im Jahr Inventuren durchgeführt werden.






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