Infrastruktur/ Erreichbarkeit
Der Weg zum Einzelhandelsgeschäft
Wie gut ein Standort erschlossen und ein Geschäft für die Kunden erreichbar ist, bestimmt maßgeblich die Erfolgssaussichten eines Einzelhändlers. Von daher ist die Infrastruktur als wichtiger Standortfaktor anzusehen.
1 Bestimmungsfaktoren der Infrastruktur / Erreichbarkeit
Unter einer Infrastruktur versteht man im Allgemeinen den für das Bestehen einer entwickelten Volkswirtschaft, ihrer Sektoren und Regionen erforderlichen „Unterbau“
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materieller, meist öffentlicher und standortgebundener Art (Energieversorgung, Verkehrseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Anlagen), |
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institutioneller Art (rechtliche, politische und soziale Rahmenbedingungen des Handelns der Wirtschaftssubjekte), |
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personeller Art (quantitative und qualitative Struktur der Arbeitskräfte). |
Im Zusammenhang mit der Standortwahl bei der Neuplanung von Handelsbetrieben ist vorrangig die Verkehrs-Infrastruktur (Straßen- und Schienenwege, Park- und Stellflächen) von besonderer Bedeutung. Wichtigste Säule für die Erreichbarkeit der City in Großstädten ist heute der öffentliche Verkehr. Daher ist die Verkehrslage des Mikrostandortes einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:
• Groß-, Mittel- und Kleinstädte;
• Innen-, Vorstadt und Randgebiete;
• Haupt-, Mittel- und Nebenverkehrslage;
• Geschäfts- und Nebenkern.
Bei Standorten im Innenstadtbereich kann man in der Regel auf die vorhandenen Ausstattungsmerkmale zurückgreifen. Die Erreichbarkeit zum Beispiel mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn etc.) ist weitgehend sichergestellt. Dennoch sollte man sich bei der Planung über die verkehrliche Erreichbarkeit hinaus sehr genau mit der Auswahl des Mikrostandortes befassen. Sind beispielsweise hohe Passantenfrequenzen (Laufkundschaft) für den Betrieb des Einzelhandelsgeschäftes notwendig, kann bereits eine Lage von 10m abseits der Hauptfrequenzen zu einer Untauglichkeit des Mikrostandortes führen. Gerade in Innenstadtlagen ist entsprechend auf eine hinsichtlich Art und Warenangebot des Betriebs optimal zugeschnittene Standortlösung zu achten.
Anders verhält es sich bei neu zu gründenden oder bereits bestehenden peripheren Standorten (in Gewerbegebieten bzw. auf der Grünen Wiese). In mehr als 90% aller Fälle sind solche Standorte bereits voll erschlossen, das heißt bei der Planung dieser Areale wurde der Faktor Erreichbarkeit bereits ausreichend berücksichtigt. Dennoch sind diese primär auf den Individualverkehr (Pkw und Lkw) ausgerichtet. Art und Umfang der Anbindung über den ÖPNV spielen hier nur eine untergeordnete Rolle (Ausnahmen: Einkaufszentren). Man spricht in diesem Zusammenhang auch von (individual-)verkehrsorientierten Standorten. Sie werden von den Konsumenten zielgerichtet aufgesucht.
Grundsätzlich gilt für alle zentralen Orte und Handelsstandorte: Je besser sie mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, umso höher ist die Attraktivität für die Besucher und Kunden. Insbesondere in größeren Städten versucht man zusätzlich, die Erreichbarkeit der Innenstadt mit Hilfe von Bussen und Bahnen durch die Einrichtung von Park-and-Ride-Systemen an ausgewählten Knotenpunkten zu verbessern und damit von dem enormen Individualverkehrsaufkommen zu entlasten.
2 Bewertung der Verkehrssituation / Erreichbarkeit
Die Verkehrssituation am bestehenden oder geplanten Standort hat einen großen Einfluss auf die Anzahl und Art der Kunden sowie die Höhe des pro Kunden getätigten Umsatzes. Die grundsätzliche Erreichbarkeit des Standortes ist vor allem bedingt durch Wegführung, Parkplatzsituation und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Zu beachten ist weiterhin, ob sich die bestehende Situation in naher Zukunft möglicherweise ändern wird und sich damit eventuell positiv oder negativ auf den gewählten Standort auswirkt.
Die wichtigsten Kriterien bei der Ermittlung der Erreichbarkeit sind:
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Die Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz im öffentlichen Personennahverkehr. In welcher Entfernung befinden sich Haltestellen? |
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Die Beurteilung der Parkplatzsituation. Ist das Geschäft mit dem Pkw zu erreichen? Gibt es genügend Kundenparkplätze? Stehen die Parkplätze den Kunden kostenlos zur Verfügung? Bleiben die vorhandenen Parkplätze langfristig erhalten? |
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Die Zukunftsperspektiven. Ist zum Beispiel eine Veränderung der Straßenführung, der Neubau eines Parkhauses geplant? |
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Die Bewertung der Beschaffungsseite. Entspricht der Standort den individuellen Anforderungen an Liefer- und Ladeverkehr? |
3 Bereitstellung der Infrastruktur
Der überwiegende Teil der verkehrlichen Infrastruktur (zum Beispiel Straßen und Schienenwege) sind laut Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 Aufgabe der Gemeinde. Die Ausgestaltung erfolgt nach dem Baugesetzbuch §1 (3), wonach die Gemeinde verpflichtet ist, „Bauleitpläne aufzustellen … sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist“. Als Grundsätze der Bauleitplanung werden in BauGB §1 (5) die Bereiche genannt, für die von der Gemeinde Vorsorge getroffen werden muss. Dazu gehören:
• Wohnbedürfnisse,
• soziale und kulturelle Bedürfnisse,
• Belange von Wirtschaft und Verkehr.
Die Grundsätze sind zum Nutzen der Allgemeinheit unter Wahrung der Umwelt umzusetzen. Damit kommt der Gemeinde die Aufgabe der Koordinierung der einzelnen Ansprüche zu, die untereinander abgewogen werden müssen (vgl. BauGB §1a). Die gemeindlichen Aufgaben enden an der Grundstücksgrenze des Eigentümers. Alle weiteren Infrastrukturausstattungen müssen dann von ihm koordiniert und entgeltlich beauftragt werden.
Wenn verkehrliche Maßnahmen in der Innenstadt erfolgen sollen, ist es sinnvoll, dass die betroffenen Interessengruppen – also Händler, Eigentümer, Mieter sowie die Wirtschaftskammern – dafür sorgen, dass sie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Ein solches Verfahren sichert von Anfang an den Konsens der unterschiedlichen Interessengruppen und bildet damit einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine attraktive Innenstadt. Zu berücksichtigen sind dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Anwohnern, Beschäftigten, Gewerbetreibenden, Kunden und Besucher. Insbesondere dem Thema „Parkraummanagement“ gilt in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit.
4 Fazit
Die Infrastruktur eines Standortes muss ein Einzelhändler in den meisten Punkten als gegeben hinnehmen, da dafür die Gemeinde verantwortlich ist. Einfluss nehmen kann er aber zum Beispiel durch die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten oder durch Gemeinschaftsinitiativen mit anderen Händlern vor Ort im Rahmen von Werbe- oder Stadtmarketingaktivitäten.