Raumsicherheit

Für den Ernstfall gerüstet

Investitionen in die Raumsicherheit können im Ernstfall von immensem Nutzen sein und sich auf einen Schlag auszahlen. Die Raumsicherheit gliedert sich in mehrere Teilgebiete: Brandschutz, Einbruchsschutz, Zugangskontrolle und Raumüberwachung. Nur wenn allen Bereichen Aufmerksamkeit gewidmet wird, lässt sich eine umfassende Raumsicherheit erreichen. Totale Sicherheit kann zwar niemals garantiert werden, doch lassen sich durch den Einsatz technischer Hilfsmittel die einzelnen Teilbereiche der Raumsicherheit kontrollieren.

1 Schutz vor Brandgefahr
Das Thema Raumsicherheit beginnt beim Brandschutz. Im Falle eines Feuers kann für einen Einzelhändler ein erheblicher Schaden entstehen. Bei einem Brand können Gebäudeteile, Inventar und Waren zerstört werden. Das Geschäft muss zeitweise oder im Extremfall sogar ganz geschlossen werden. Der Nutzen aus Brandschutzmaßnahmen kann somit sehr hoch sein.

a) Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlagen erkennen frühzeitig entstehende Brände und ermöglichen eine schnelle Bekämpfung. Eine Brandmeldeanlage besteht aus einer Brandmeldezentrale und mehreren Brandmeldern und ist an eine automatische Löschanlage bzw. direkt an die Feuerwehr angeschlossen.

Bei der Installation einer Brandmeldeanlage fallen folgende Investitionskosten an: für die Meldezentrale mindestens 500 Euro sowie pro Brandmelder inklusive Verkabelung und Montage ungefähr 100 Euro. Ein optischer Melder überwacht bis zu 120 qm. Je nach Raumgröße und Zuschnitt ist eine angemessene Anzahl von Meldern erforderlich. Ist die Anlage direkt mit der Feuerwehr verbunden, fallen zusätzlich laufende Kosten für vier vorgeschriebene Wartungen pro Jahr an. Die Wartungskosten belaufen sich auf 10 Prozent der Geräteinvestitionen.

b) Feuerlöscher
Feuerlöscher dienen der Brandbekämpfung lokaler Brandherde in Gebäuden. Viele Brände können in der Entstehungsphase mit einem mobilen Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht werden. Spezielle Löschmittel (Pulver, Schaum, Wasser, Kohlendioxid), deren jeweilige Verwendung von den im Raum befindlichen Materialien abhängt, bekämpfen den Brand. Feuerlöscher mit Pulverfüllung kosten ca. 93 Euro, die meisten Hersteller geben darüber hinaus Mengenrabatte. Alle zwei Jahre müssen Feuerlöscher gewartet werden, somit fallen laufende Kosten an, die sich auf ca. 8,50 Euro pro Gerät belaufen.

Hinsichtlich Design und Platzierungstechnik sind viele Hersteller innovativ. Zudem sind viele praktische Zusatzfunktionen entwickelt worden. Beispiele:
- sprachgeführte Bedienungsanleitung,
- optisches Standortsignal zur Auffindung bei Dunkelheit und Rauchentwicklung,
- Manipulationsschutz durch Abdeckung von Ventil, Schlauch und Pistole in der Halterung,
- automatische Aufladefunktion.

c) Rauchmelder
Rauchmelder sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie lösen bei Rauchbildung durch Feuer sofort Alarm aus. Manche Geräte reagieren nicht nur bei Rauchentwicklung, sondern auch auf Hitzeentwicklung und Gasaustritt. Batteriebetriebene Rauchmelder kosten 25 Euro, laufende Kosten entstehen nur für die Batterien. Es ist darauf zu achten, dass nur Geräte eingesetzt werden, die ein Prüfzeichen tragen, zum Beispiel VdS (Verband der Sachversicherer) oder BSI bzw. UL.

d) Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen löschen Brände, bevor ein unkontrollierbarer Großband entstehen kann. Es werden drei Anlagentypen unterschieden: Die Nassanlage (am weitesten verbreitet), die Trockenanlage (für frostgefährdete Bereiche) und die vorgesteuerte Trockenanlage (gegen unbeabsichtigten Wasseraustritt).

Die Investitionskosten hängen stark von der Größe und den baulichen Gegebenheiten des Gebäudes ab. Als ungefähre Größenordnung muss man für einen wirksamen Brandschutz mit ca. 20 bis 25 Euro pro qm rechnen. Die Anlage muss jährlich von einem Sachverständigen überprüft werden. Auch die Wartung hat einmal jährlich zu erfolgen. Je Prüfung und je Wartung sind Kosten ab ca. 750 Euro zu veranschlagen.

Ein falsch verstandenes Kostenbewusstsein wird vom Gesetzgeber allerdings nicht akzeptiert: Sprinkleranlagen sind für bestimmte Gebäude, wie Kaufhäuser - mit Verkaufsflächen von mehr als 2.000 qm über mehrere Etagen verteilt - und Tiefgaragen, gesetzlich vorgeschrieben.

2 Schutz vor Langfingern
Der Einbruchsschutz stellt einen weiteren großen Bereich innerhalb der Raumsicherheit dar. Türen und Fenster sind die zu sichernden Objekte. Die meisten Einbrüche erfolgen erfahrungsgemäß durch die Tür. Türensicherungen bieten hier einen gewissen Schutz. Mechanische bzw. elektronische Sicherungen halten potenzielle Eindringlinge auf bzw. melden einen versuchten oder erfolgten Einbruch.

Auch Fenster werden gerne zum Einbruch genutzt. Um dies zu verhindern, müssen Verglasung, Rahmen, Beschläge und Verschlusseinrichtungen optimal aufeinander abgestimmt sein.

3 Schutz am Ladeneingang
Eingangskontrollen ermöglichen die Kundenführung durch spezielle Schleusen und verhindern das Verlassen des Ladenlokals durch die Eingangstür. Besonders in SB-Warenhäusern mit wenig Personaleinsatz muss sichergestellt werden, dass die Kunden den Verkaufsraum nur über den Kassenbereich verlassen. Schwenktüren, Drehkreuze und Sperrbügel für Einkaufswagen ermöglichen das ungehinderte Eintreten in ein Geschäft, verhindern aber das Verlassen in Gegenrichtung.

Weitere Komponenten zum Schutz vor unbefugten Personen innerhalb der Geschäfts- und Büroräume stellen komplexe Schließanlagen sowie elektronische Zutrittskontrollanlagen dar. Während die Einführung einer Schließanlage mit einer detailliert geregelten Schließhierarchie mit relativ wenig Aufwand verbunden ist, erfordert die Installation einer Zutrittskontrollanlage umfangreichere Maßnahmen. Zudem erfordern die Datenpflege und die Überwachung der Datenzentrale bei einer Zutrittskontrollanlage einigen Personalaufwand. Bei der Investition ist mit Kosten von ungefähr 500 Euro pro Tür zu rechnen. Es fallen außerdem Wartungskosten an.

4 Schutz durch Überwachung
Raumsicherheit beinhaltet auch die Raumüberwachung durch Alarmanlagen, Spiegel und Videokameras.

a) Alarmanlagen
Auf Einbruchsversuche, Rauch, Gas, Feuer oder Wasser reagieren Alarmanlagen, entweder optisch oder akustisch. Kontakte und Sensoren lösen den Alarm aus. Dabei gibt es eine Reihe unterschiedlicher Kontakte, wie Öffnungs-, Schließblechkontakte, Block- oder Codeschlösser. Meldezentrale, Telefonwahlgerät, Verkabelung mit den Kontakten bzw. Sensoren, Energieversorgung und Notstromgerät sind die Bestandteile einer konventionellen Alarmanlage. Den Einbau der Anlage muss eine Fachfirma durchführen, die vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannt ist. Anlagen der Klassen B (Risiken mittlerer Gefährdung) und C (Risiken hoher Gefährdung) sind für den Einzelhandel geeignet.

Die Mindestinvestitionssumme für Alarmanlagen liegt ungefähr bei 3.500 Euro. Dazu kommen nicht unerhebliche, laufende Kosten: Es entsteht zum einen eine monatliche Aufschaltgebühr von ca. 40 Euro; zum anderen unterliegen die Anlagen einer vierteljährlichen Inspektion und einer jährlichen Wartung.

b) Überwachungsspiegel
Überwachungsspiegel gewähren Einsicht in unübersichtliche Zonen von Räumen. Sie dienen damit der Unfallverhütung, Diebstahlsabschreckung und Personaleinsparung. Je nach Größe und Modell kosten Überwachungsspiegel zwischen 50 Euro und 250 Euro, es fallen keine weiteren laufenden Kosten an.

c) Videoüberwachung
Durch Videoüberwachung wird eine gleichzeitige Beobachtung von mehreren Räumen und Objekten ermöglicht. Die Einrichtung einer Videoüberwachung hat eine präventiv abschreckende Wirkung, sie ermöglicht eine Kombination von Raum- und Warensicherung, und es können darüber hinaus Geschehnisse zur Beweissicherung aufgezeichnet werden. Kamera, Wandhalter, Monitor und Systemkabel sind die Grundkomponenten eines Videoüberwachungssystems. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Videorecorder oder ein digitales Bildaufzeichnungssystem zu integrieren.

Beim Einsatz einer Videoüberwachung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Die Überwachung des eigenen Personals ist von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Die Kunden sollten durch Schilder oder Deckenhänger auf die Überwachungsanlage hingewiesen werden, allein schon aufgrund der abschreckenden Wirkung. Eine Überwachung innerhalb der Umkleidekabinen ist verboten.

Die Investitionskosten fallen je nach Ausstattung und Verkabelungsaufwand unterschiedlich hoch aus (etwa zwischen 400 und 2.500 Euro).

5 Fazit
Investitionen in die Raumsicherheit sind unverzichtbar. Einzelhandelsunternehmer sollten sich weitestgehend gegen im Extremfall existenzbedrohende Risiken absichern. Art und Umfang der Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Brandschutz wirken sich auf die Bereitschaft zum Versicherungsschutz und die Prämien einer entsprechenden Sachversicherung aus. Vor der Investition sollten die Anforderungen der Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Qualität der Absicherung in Erfahrung gebracht werden.

Die Absicherung des Verkaufsraumes und des Warenlagers gegen Einbruch und Diebstahl gehört heute zum unbedingten Erfordernis für das Betreiben eines Einzelhandelsgeschäftes. Wegen der hohen Werte der entsprechenden Schäden im Falle eines Falles bestehen auch hier die Versicherungsgesellschaften auf einer wirksamen Absicherung. In vielen Fällen ist sogar ohne Einbruchmelde- bzw. Alarmanlage kein Versicherungsschutz zu erhalten.






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