Parken

Die mobile Gesellschaft ist in Deutschland eine automobile Gesellschaft. Etwa ein Drittel der Stadtbewohner fährt mit dem PKW in die Innenstadt, bei auswärtigen Kunden ist der Anteil noch deutlich höher. Der Erfolg der „grünen Wiese“ als Einkaufsort ist wesentlich auf die großzügigen und meist kostenfreien Parkmöglichkeiten zurückzuführen.

1. Grundsätzliches
Kundenbefragungen in Städten aller Größenordnungen zeigen, dass die vorhandenen Parkflächen fast immer als zu gering eingestuft werden. Hier ist aber vielfach ein subjektives Empfinden mit im Spiel, jede Art von Parkraumbewirtschaftung wird letztlich als unbequem, teuer und damit negativ empfunden. In vielen Mittelzentren wird der vorhandene Parkraum auch in Spitzenzeiten nur zu 60 – 80 % ausgenutzt. Auch der Zusammenhang zwischen Kaufkraftbindung und Parkplatzbestand an einem Standort konnte bislang flächendeckend nicht nachgewiesen werden.

Parkflächen sind in zentralen Lagen fast aller Ortsgrößen ein knappes Gut, so dass eine Bewirtschaftung unumgänglich ist.

2. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Insbesondere in Kleinzentren oder zentralen Randlagen, in denen die Einrichtung einer Fußgängerzone nicht angemessen ist, kann ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden. Die Geschwindigkeit ist hier i.d.R. auf 20 km/h begrenzt, die in diesem Bereich liegenden Geschäfte können aber weiterhin angefahren werden. Sofern genügend Raum vorhanden ist, können hier auch Kurzparkplätze geschaffen werden.

3. Parkscheibenregelung
In Standortsituationen, die ein entgeltliches Parken nicht zulassen, kann eine Bewirtschaftung des Parkraumes durch eine Parkscheibenregelung erfolgen. Hierdurch können diese Flächen von Dauerparken freigehalten werden und dem Einkaufsverkehr zur Verfügung gestellt werden.

4. Park-and-Ride
Zur Entlastung vom Individualverkehr kommen insbesondere für Großstadtregionen Park-and-Ride-Systeme ein Betracht. Arbeitseinpendler und auswärtige Kunden können hierbei das Fahrzeug auf größeren Parkanlagen, die entweder kostenfrei oder sehr preiswert sind, am Stadtrand abstellen und über angeschlossene ÖPNV-Haltestellen leicht und unmittelbar die Innenstadt erreichen. Park-and-Ride-Systeme können kontinuierlich oder auch sporadisch, z.B. zu örtlichen Festivitäten, am Samstag oder in der Weihnachtszeit angeboten werden.

Checkliste: Park and Ride im Word-Format

5. Parkscheinautomaten
Die Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen erfolgt in zunehmendem Maße über Parkscheinautomaten, die die altbekannte Parkuhr weitestgehend abgelöst haben.

Durch gesetzliche Neuregelungen wurde 2004 die Möglichkeit geschaffen, auch in diesen Räumen ein kostenfreies Parken ohne zeitliche Vorgaben zu gestatten und die Gebühren pro Zeitintervall unterschiedlich zu gestalten. Hiermit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die so genannte „Brötchentaste“ an Parkscheinautomaten geschaffen. Diese erlaubt ein kostenloses Parken für die ersten 15 bis 30 Minuten. Die „Brötchentaste“ wird derzeit in einer Reihe von Städten getestet. Es gibt Befürchtungen, dass den Kommunen durch dieses Instrument in erheblichem Umfang Parkgebühren entgehen werden, die langfristige Entwicklung bleibt also abzuwarten.

6. Parkleitsysteme
Parkleitsysteme können statisch oder dynamisch ausgestaltet sein. Statische Parkleitsysteme beschränken sich auf feste Schilder und Wegweiser, die auf die örtlichen Parkmöglichkeiten hinweisen. Dynamische Parkleitsysteme geben zusätzlich kontinuierlich Auskunft über freie bzw. besetzte Parkflächen, zeigen die Anzahl der noch freien Plätze an oder weisen auf Parkalternativen hin.

Aktuelle Parkinformationen gibt es auch über das Internet, als WAP-Dienst auf Mobiltelefone. Auch Funkübertragungen von Parkmöglichkeiten auf Navigationsgeräte in Fahrzeugen sind möglich.

Weitere Informationen: www.parkinfo.com

7. Parkhäuser/Tiefgaragen
Parkhäuser und Tiefgaragen können sowohl von den Kommunen als auch von privaten Unternehmen errichtet und betrieben werden. Großbetriebe des Einzelhandels und Einkaufszentren/-galerien haben häufig eigene Parkhäuser, in denen Kunden verbilligt parken können.

Die Akzeptanz von Parkhäusern durch die Kunden ist sehr unterschiedlich. Sie hängt ab von der generellen Parksituation vor Ort, von den Zufahrtsmöglichkeiten, der Nähe zu wichtigen Einkaufsbereichen und nicht zuletzt von der baulichen Gestaltung.

Checkliste: Parkhäuser im Word-Format

8. Handelseigene Parkplätze
In kleineren Orten oder außerhalb der zentralen Lagen verfügt der Einzelhandel teilweise über Parkflächen für Kunden auf eigenem Grundstück. Diese sollten in jedem Fall befestigt, markiert und über entsprechende Hinweisschilder gut auffindbar sein.

Bei der Errichtung von Geschäftsgebäuden schreibt die jeweils gütige Stellplatzverordnung die Schaffung von Parkplätzen vor, soweit diese nicht abgelöst werden. Die Anforderungen sind hier teilweise unterschiedlich, im Schnitt kann von folgenden Werten ausgegangen werden:
Läden: 1 Stellplatz je 30-50 qm Verkaufsfläche
Verbrauchermärkte, Einkaufszentren: 1 Stellplatz je 15 qm Verkaufsfläche

9. Fazit
Das Vorhandensein von ausreichendem Parkraum in kurzer Entfernung zur Einkaufsstätte befriedigt das Kundenbedürfnis nach Bequemlichkeit. Damit kommt diesem Instrument eine durchaus bedeutsame Wirkung in der Kundenbindung zu. Dies gilt sowohl in der einzelbetrieblichen Betrachtung als auch für Kommunen oder Stadtviertel insgesamt.

Weitere Literatur: ADAC, Schneller parken mit Parkleitsystemen
ADAC, Parkraummanagement in Klein- und Mittelstädten
ADAC, Benutzerfreundliche Parkhäuser

 






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