Kaufbegleitende Dienstleistungen
Hierunter werden Serviceleistungen verstanden, die im Zusammenhang mit dem Warenkauf stehen und die dazu dienen, die gekaufte Ware für den Kunden gebrauchsfertig im Sinne einer Problemlösung zu machen. Diese Dienstleistungen werden in der Regel berechnet, teilweise auch zu einem Vorzugspreis, der nicht unbedingt alle Kosten deckt.
Hier lassen sich folgende Beispiele nennen:
- Änderungsservice (Bekleidung)
- Nähservice (Gardinen)
- Verlegeservice (Bodenbelag)
- Zuschnittservice (Stoffe, Holz)
- Installationen, Montagen
- Teppiche, Kotteln
- Ohrlochstechen (Schmuck)
- Zifferblatttausch (Uhren)
- Werkzeugverleih
- Anhängerverleih
- Mietwagen
- Gravuren/Monogramme
- Aufhängen (Gardinen, Leuchten)
- Inzahlungnahmen
- Bildereinrahmung
- Cross-Selling-Zubehör
- Farben mischen
- Garantieverlängerung
Auch hier gilt: Kundenbindung wird erreicht durch zusätzliche Angebote zur Problemlösung, die sich vom Wettbewerb unterscheiden.