Berechneter Service

Hierunter sind Serviceleistungen des Handels zu verstehen, die sortimentsspezifisch den Verkauf von Handelsware ergänzen, jedoch nicht an einen Wareneinkauf gebunden sind. Diese Dienstleistungen werden häufig in eigenständigen Profit-Centern abgewickelt, die Preise werden aufwandsgerecht kalkuliert.

Beispiele hierfür sind:

  • Sonderanfertigungen
  • Reparaturen eigenverkaufter Ware
  • Reparaturen fremdgekaufter Ware
  • Anpassung und Inbetriebnahmen fremdgekaufter Ware (Uhrbänder anpassen, EDV-Programminstallationen)
  • Produktergänzende Zusatzinstallationen (Antennenbau, Verkabelungen)
  • Geräteverleih
  • Bilderdienst (Foto)
  • Kosmetische Behandlungen
  • Zulassungsservice (Kfz)
  • Optisches und technisches Tuning (Kfz)
  • Einrichtungsplanung
  • Wertgutachten (Uhren, Schmuck)
  • Umarbeitungen (Schmuck, Pelze)
  • Partyservice
  • Restaurant
  • Internet-Café
  • Kommissionsverkauf von Kundeneigentum

Die voll verrechneten Serviceleistungen setzen ein erhebliches Know-how in den anbietenden Betrieben voraus, sie werden vielfach von handwerklich ausgebildeten Mitarbeitern erbracht. Die zuverlässige Durchführung derartiger Serviceleistungen ist für den Kunden ein Signal der Fachkompetenz des Anbieters und trägt damit zur Kundenbindung bei.






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