Preisgarantie
Die Preisgarantie ist ein Versprechen des Händlers, dass er den Kaufpreis zurückzahlt, wenn der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist den betreffenden Artikel irgendwo anders hätte billiger einkaufen können. Hierdurch wird dem Kunden in derartigen Fällen praktisch ein Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten.
1. Wo sind Preisgarantien verbreitet?
Preisgarantien werden überwiegend in Branchen mit höheren Einkaufswerten gegeben. Andererseits versuchen sich auch Filialketten mit diesem Instrument zu profilieren. Begonnen haben Preisgarantien im Möbelhandel, bekannte Anbieter von Preisgarantien sind Baumärkte (Obi), Drogeriemärkte (Budnikowski) und Augenoptiker (Fielmann). Selbst Reisebüros (v.a. Last-Minute-Anbieter) geben in Einzelfällen eine Preisgarantie. Im mittelständischen Fachhandel wird auch gelegentlich eine informelle Preisgarantie gegeben. Die Preisgarantie wird hier nicht versprochen, im Einzelfall aber praktiziert, wenn der Kunde nach dem Kauf auf ein günstigeres Konkurrenzangebot verweisen kann.
2. Zweck der Preisgarantie
Der Kunde soll durch ein Sicherheitsversprechen gebunden werden. Bei der Kaufentscheidung wird er von oft umständlichen Preisvergleichen entlastet. Die Erfahrung zeigt, dass dem Kunden als Sicherheit häufig das Gefühl ausreicht, preisgünstig eingekauft zu haben. Die effektive Inanspruchnahme von Preisgarantien ist daher in der Regel gering. Nur 3 % der Käufer sehen sich durch eine Preisgarantie besonders zu Preisvergleichen herausgefordert.
3. Ausgestaltung von Preisgarantien
Das Versprechen einer Preisgarantie ist freiwillig. Wird hiermit geworben, besteht aber auch eine Verpflichtung, diese Garantie zu erfüllen, ansonsten wäre die Werbung hiermit irreführend. Die Ausgestaltung der Preisgarantie sollte fest umrissen sein, um Auseinandersetzungen mit dem Kunden zu vermeiden.
- Der Kunde muss den Nachweis eines günstigeren Angebotes erbringen, hierzu muss er allerdings die günstigere Ware nicht zum Nachweis kaufen, diese Bedingung wäre unzumutbar
- Eventuelle Serviceleistungen sollten vergleichbar sein
- Es sollte eine Frist angegeben sein, in der die Garantie gültig ist (meist 2-4 Wochen), die Nachweisfrist muss angemessen sein, 3 Tage sind zu wenig
- Das konkurrierende Angebot sollte aus der Region kommen (km-Umkreis festlegen), Versandhandels – oder Internet – Angebote können ausgeschlossen werden
4. Wirkungen der Preisgarantie
Nach einer Studie des Lehrstuhls für Marketing an der Universität Erlangen-Nürnberg (Prof. Dr. H. Diller) ist die Kenntnis beim Letztverbraucher über Preisgarantien recht diffus bis fehlend.
41 % der Befragten können nicht definieren, was eine Preisgarantie beinhaltet, 39 % definieren sie falsch und nur 29 % richtig. Nur 26 % der Befragten können einen Anbieter mit Preisgarantie richtig nennen. Die Hälfte der Befragten ist an einer Inanspruchnahme der Preisgarantie überhaupt nicht interessiert, die subjektiven Zeitkosten spielen eine große Rolle für die Akzeptanz von Preisgarantien.
5. Fazit
Wegen unzureichender Kenntnisse und Bequemlichkeit der Kunden ist die effektive Wirkung von Preisgarantien eher gering. Im Sinne einer Kundenbindung kann eher eine imagestützende Wirkung angenommen werden, da die Verbraucher auf die Preisgarantie vertrauen und dem Händler diesbezüglich Ehrlichkeit unterstellen.