Länderprgramme

Ergänzende Fördermittel

Förderprogramme von Bundesländern ergänzen in der Regel Bundesprogramme und bieten – je nach Bundesland und/oder Programm – eine besondere Förderung, wenn die Mittel aus anderen Programmen ausgeschöpft sind. Aber auch die Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist in der Regel möglich. Die wichtigsten Länderprogramme sind die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie die Liquiditätshilfeprogramme.

1 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
Im Rahmen einer Kooperation der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) mit einigen Bundesländern (Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) wird mit dem Gemeinschaftsprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen durch die Unterstützung der Existenzgründung und der Investitionstätigkeit junger Unternehmen gefördert. Bisherige Landesprogramme zur Förderung von Existenzgründungen und -festigungen wurden mit dem DtA-Existenzgründungsprogramm zu einem gemeinsamen Programm zusammengeführt.

Da es sich hier um Programme handelt, zu denen in einigen Bundesländern zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden, sind nur solche natürlichen Personen sowie kleinen und mittleren Unternehmen antragsberechtigt, die ihre Investitionen in dem fördernden Land tätigen.

Gefördert werden Existenzgründungen (auch Übernahme einer tätigen Beteiligung) und Existenzsicherungen innerhalb von 8 Jahren nach Geschäftseröffnung. Förderfähig sind insbesondere die Schaffung neuer Arbeitsplätze, bauliche Investitionen, Anschaffung und Aufstockung des Warenlagers sowie Betriebsmittel. In Brandenburg werden zum Beispiel auch Festigungsinvestitionen von Einzelhandelsbetrieben gefördert, deren Geschäftseröffnung mindestens 4 Jahre zurückliegt. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben sowie Sanierungsfälle.

Grundsätzlich wird von den Ländern eine besondere Förderung gewährt, wenn die Möglichkeiten aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm und dem ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm ausgeschöpft sind, für das Vorhaben keine weitere DtA-Förderung gewährt wird oder wurde und wenn keine Zuschüsse aus anderen Landesprogrammen gewährt werden oder wurden.

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt unter Einbeziehung öffentlicher Mittel in der Regel bis zu 75 Prozent der Investitionen, bei der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und bei Betriebsmittelbedarf bis zu 100 Prozent. In einigen Bundesländern werden Existenzgründungen von Frauen besonders gefördert. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr 2 Millionen Euro. Ausgezahlt werden bei Betriebsmittelkrediten 100 Prozent, bei allen anderen Krediten 96 Prozent des Darlehensbetrags.

Verschiedene Kreditlaufzeiten sind möglich: Bei Existenzgründung
- bis zu 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins 10 Jahre;
- bis zu 20 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins 10 Jahre;
- 15 Jahre, fällig am Ende der Laufzeit, 10 Jahre Festzins.

Bei Betriebsmitteln entweder 6 Jahre Laufzeit bei einem tilgungsfreien Jahr, Zinssatz fest, oder 5 Jahre, fällig am Ende der Laufzeit, Zinssatz fest (aktuelle Zinssätze siehe http://www.dta.de).

Die Hausbanken, bei denen die Anträge gestellt werden, tragen das volle Risiko. Mit Ausnahme der endfälligen Kredite kann der Hausbank auf Antrag eine Haftungsfreistellung gewährt werden. Sie beträgt bei Darlehen bis zu 2 Millionen Euro in den neuen Ländern 50 Prozent, in den alten Ländern 40 Prozent. Wird die Haftungsfreistellung in Anspruch genommen, erhöht sich der Zinssatz um 0,90 Prozent.

2 Liquiditätshilfe
Um Arbeitsplätze zu erhalten und zu einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur beizutragen, werden in mehreren Bundesländern kleinen und mittleren Unternehmen mit grundsätzlich positiven Zukunftsaussichten zur Überwindung von Liquiditäts- und Rentabilitätsproblemen zinsgünstige Darlehen gewährt. Die Grundsätze der Kreditgewährung werden an den entsprechenden Programmen der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen dargestellt.

Förderfähig sind in der Regel ein zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung, der Aufbau einer angemessenen Liquiditätsreserve oder die Behebung eines akuten Liquiditätsengpasses. Es muss allerdings – unter Einbeziehung der Hausbank - ein tragfähiges Konsolidierungskonzept zur dauerhaften Überwindung der Schwierigkeiten vorgelegt werden. Außerdem müssen sowohl das Unternehmen als auch die Hausbank wesentliche eigene Beiträge zur Durchführung des Konzepts leisten.

Der Höchstbetrag für das Darlehen ist je nach Bundesland unterschiedlich: in Brandenburg 1 Million Euro, in Sachsen 2,5 Millionen Euro, und in Baden-Württemberg gibt es keine Obergrenze. Ausgezahlt werden zwischen 98 und 100 Prozent. Die Laufzeiten sind ebenfalls unterschiedlich geregelt: in Brandenburg bis zu 5 Jahre, in Sachsen maximal 8 Jahre (bis zu 3 Jahren tilgungsfrei) und in Baden-Württemberg bis zu 12 Jahre (davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei).

Die Höhe des Zinssatzes variiert je nach Bundesland und hier nach dem Förderzweck: in Brandenburg 6,25 Prozent, in Sachsen zwischen 4,25 Prozent und 4,75 Prozent sowie in Baden-Württemberg zwischen 3,70 Prozent und 4,70 Prozent. In manchem Bundesland wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent erhoben. Außerdem kann beim Fehlen ausreichender Sicherheiten eine Bürgschaft bei den Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslands beantragt werden.

3 Fazit
Einzelhandelsunternehmen mit einem durch Bundesprogramme nicht abzudeckenden Kreditbedarf können sich an ihre Hausbank oder an ihren Landesverband wenden. Für Detailinformationen stehen die Förderbanken der Bundesländer zur Verfügung. Eine Liste mit den jeweiligen Anschriften steht zum Download zur Verfügung.

Liste der Förderinstitutionen im PDF-Format






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