Kreditanstalt für Wiederaufbau
Programme mit Festzinssatz
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, bietet Förderprogramme an, die besonders auf mittelständische Unternehmen ausgerichtet sind. Schwerpunkte werden dabei gesetzt auf Liquiditätshilfen, Beschäftigungsqualifizierung und Einstellung von Arbeitslosen.
1 Mittelstandsprogramm
Das KfW-Mittelstandsprogramm dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen zu einem günstigen Festzinssatz. Diese Festschreibung bietet eine sichere Kalkulationsgrundlage für den Kreditnehmer. Weitere Vorteile sind die Unabhängigkeit von Fristen vor oder nach einer Existenzgründung sowie die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Jahresumsatz darf den Betrag von 500 Millionen Euro nicht überschreiten.
Finanziert werden alle Investitionen von bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben. Bei Vorhaben von Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro beträgt der Finanzierungsanteil bis zu drei Viertel der förderfähigen Investitionskosten, bei einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und mehr zwei Drittel. Der Kredit beträgt maximal 5 Millionen Euro; bei einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro kann diese Grenze überschritten werden.
Die Laufzeit der Kredite beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre, bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch kann auch ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren eingeräumt werden. Bei Investitionen mit Schwerpunkt im Immobilienbereich kann die Laufzeit maximal 20 Jahre bei maximal 3 tilgungsfreien Jahren betragen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige Tilgung ist ganz oder teilweise möglich.
Ausgezahlt werden 96 Prozent des Darlehensbetrags. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit beträgt der Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit rund 4 Prozent. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest: bei 12 Jahren knapp 5 Prozent, bei 20 Jahren über 5 Prozent (aktuelle Zinssätze siehe http://www.kfw.de).
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Kreditnehmers zu stellen. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, wie zum Beispiel Grundschulden und Bürgschaften (von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften).
Bei Krediten für Unternehmen in den neuen Ländern und im Ostteil Berlins, die den Betrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten, ist eine 50prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich; das gilt nicht für endfällige Darlehen. Bei Haftungsfreistellung erhöht sich der Zinssatz um 0,90 Prozent.
Kredite aus dem KfW-Mittelstandsprogramm können mit anderen Programmen kombiniert werden.
2 Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe
Liquiditätshilfekredite sind sowohl für die Behebung vorübergehender Liquiditätsengpässe als auch zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie für die Ausweitung der Unternehmensaktivitäten oder die Zertifizierung einsetzbar. Die beantragenden Unternehmen müssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben.
Der Kredit beläuft sich auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme, maximal 5 Millionen Euro bei 96 Prozent Auszahlung. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 6 Jahre bei maximal einem tilgungsfreien Jahr, der Zinssatz rund 4 Prozent (aktueller Zinssatz siehe http://www.kfw.de).
In den neuen Ländern und im Ostteil Berlins kann das durchleitende Kreditinstitut bei Krediten, die den Betrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten, zu 50 Prozent von der Haftung freigestellt werden. In den alten Länder und im Westteil Berlins wird eine 40prozentige Haftungsfreistellung angeboten. In diesem Fall darf der Kredit den Betrag von 1 Million Euro nicht überschreiten. Wird die Haftungsfreistellung gewählt, erhöht sich der Zinssatz um 0,9 Prozent.
3 Mittelstandsprogramm – Beschäftigung und Qualifizierung
Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert der Bund die Beschäftigung und Qualifizierung im Bereich Humankapital. Finanziert werden zu einem günstigen Festzinssatz zusätzliche Dauerarbeitsplätze. Die Vertragslaufzeit des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 12 Monate betragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Jahresumsatz darf den Betrag von 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Antragsteller müssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben.
Die Antragsteller erhalten ein nicht an Investitionen gebundenes Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro zusätzliches Arbeitsverhältnis (bei Teilzeitarbeitsverhältnissen die Hälfte). Das Darlehen kann für alle betrieblichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsverhältnisse und der Qualifizierung der neuen Beschäftigten stehen, frei verwendet werden.
Pro Unternehmen liegt der maximale Kreditbetrag bei 5 Millionen Euro. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro kann diese Grenze überschritten werden. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Jahren. Getilgt wird das Darlehen nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Eine vorzeitige Tilgung (ganz oder teilweise) ist möglich. Ausgezahlt werden 96 Prozent des Darlehensbetrags. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit; er beträgt etwa 4 Prozent (aktueller Zinssatz siehe http://www.kfw.de).
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über ein Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, deren Form und Umfang zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart werden müssen. Die Kreditinstitute müssen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Bei Darlehen, die pro Unternehmen den Betrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten, kann das durchleitende Kreditinstitut zu 50 Prozent von der Haftung freigestellt werden. Wird die Haftungsfreistellung gewählt, erhöht sich der Zinssatz um 0,9 Prozent.
4 Programm „Kapital für Arbeit“
Durch dieses zum 1. November 2002 aufgelegte Programm werden mittelständische Unternehmen - also auch Handelsunternehmen (bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz) - gefördert, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Betroffene oder geringfügig Beschäftigte einstellen. Die neuen Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig sein.
Die von Banken und Sparkassen durchgeleitete Finanzierung besteht zur Hälfte aus einem klassischen, banküblich abzusichernden Kredit (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche), für das keine Sicherheiten erforderlich sind; die KfW stellt die Kreditinstitute von der Haftung frei. Mit dem Nachrangdarlehen werden Mittel zur Verbesserung der Kapitalstruktur zur Verfügung gestellt.
Finanziert werden alle Investitionen und Aufwendungen einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und Qualifizierungsmaßnahmen verbunden sind. Bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten werden finanziert; bis zu 100.000 Euro je geschlossenes Arbeitsverhältnis, bei Teilzeitbeschäftigten bis zu 50.000 Euro.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Bei der Fremdkapitaltranche sind 2 Jahre tilgungsfrei, danach wird in halbjährlichen, gleichen Raten getilgt. Beim Nachrangdarlehen wird durch vier gleich hohe Raten halbjährlich zum Ende der Laufzeit getilgt. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht möglich. Der Zinssatz für die Fremdkapitaltranche beträgt für die gesamte Laufzeit etwa 5 Prozent (aktueller Zinssatz siehe http://www.kfw.de); je nach Bonität kann der Zinssatz um bis zu 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Für die Nachrangtranche beträgt der Zinssatz je nach einer von 4 Bonitätskategorien zwischen 5,72 Prozent und 8,64 Prozent. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
Die Kumulierung mit anderen Programmen ist möglich.
Der Anteil der durch die öffentliche Hand verbürgten bzw. garantierten Kredite darf nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtfinanzierung betragen. Die Absicherung von Krediten aus dem Programm „Kapital für Arbeit“ durch Bürgschaften von Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen.
5 Fazit
Mittelständische Handelsunternehmen finden bei der KfW eine breite Palette an möglichen Förderprogrammen. Der große Vorteil des Mittelstandsprogramms liegt in den Festzinssätzen, die dem Kreditnehmer eine sichere Kalkulation erlauben.