Finanzplan am Beispiel

Modellrechnung

Hier soll anhand einer Modellrechnung die Vorgehensweise beim Erstellen eines Finanzplans gezeigt werden. Der Finanzplan bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Er steht mit Zahlenbeispielen, die im Folgenden erläutert werden, als Excel-Dokument zum Download zur Verfügung.

Finanzplan im Excel-Format


Da die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im Sinne eines Liquiditätscontrollings abgefragt wird, werden alle Vorgänge einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfasst. Die Mehrwertsteuer-Zahllast wird gesondert im Folgemonat ausgewiesen. Die Umsatzsteuererklärung wird im Rahmen des Rechnungswesens monatlich erstellt. Die Hauptpositionen, bei denen die Mehrwertsteuer anfällt, sind Umsätze, Einkäufe und Investitionsrechnungen. Kleinere Rechnungen, wie zum Beispiel für Büromaterial, bleiben unberücksichtigt.

Der Umsatzplanung (siehe Kapitel "Bestandteile des Finanzplans") liegt ein Gesamtumsatz einschließlich Mehrwertsteuer von 2.320.000 Euro zugrunde. Die geplanten Investitionsmaßnahmen werden im April bis Juni durchgezogen. Die Umsätze der neuen Abteilung werden im ersten Planungsjahr gesondert ausgewiesen, um die Einflüsse auf die Gesamtentwicklung besser beobachten zu können.

Beide Umsatzpläne sind mit den zuständigen Mitarbeitern erarbeitet, abgestimmt und beschlossen worden. Parallel zur Umsatzplanung wird auch die Einkaufsplanung durchgeführt. Der Lagerabbau wird mit 25.000 Euro beschlossen. Der Lagerumschlag soll 3,0 mal erreichen. Der Einkauf wird ebenfalls für das laufende Geschäft und die neue Abteilung getrennt in den Finanzplan gesetzt.

Zu beachten ist: Durch die seitens der Lieferanten gewährten Zahlungsziele stimmen Rechnungseingang bzw. Verbuchung nicht mit dem Zahlungsausgang überein. Die Verbuchung löst sofort den Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer aus, während die Zahlung einschließlich der Mehrwertsteuer erst Monate später erfolgt.

Am Beispiel des Wareneinkaufs für die neue Abteilung lässt sich diese Problematik kurz erläutern: Im Juli kommen Waren im Werte von 30.000 Euro ins Haus. Davon werden im 7. Monat nur 10.000 Euro bei Zahlung in erster Kondition bezahlt. Für 20.000 Euro haben die Lieferanten Valuten für den 12. Monat gewährt. Obwohl im 12. Monat nur 20.000 Euro Waren eingehen, werden Rechnungen in Höhe von 45.000 Euro beglichen.

Im 7. Monat wird die Mehrwertsteuer auf den Eingangsrechnungen verbucht und im 8. Monat als Vorsteuer geltend gemacht. Im 12. Monat werden dann die Rechnungen mit Valuta-Stellung fällig, die Mehrwertsteuer führt jetzt nicht mehr zu einer Gegenrechnung.

Die einzelnen Kostenpositionen werden monatlich geplant und in den Finanzplan übertragen. Die Personalbestands- und Kostenanalyse wird sorgfältig durchgeführt. Die Gewerbesteuer wird aufgrund der Vorauszahlungen der letzten Jahre eingesetzt. Die Kreditrückzahlungen aus bestehenden Kreditverträgen liegen vor, der neue Kredit wird vierteljährlich mit 4.000 Euro im 9. und 12. Monat getilgt.

Die Privatentnahmen werden seitens des Unternehmers mit monatlich 4.000 Euro festgelegt. Sämtliche Ausgaben in privaten Bereich einschließlich der Altersvorsorge und privater Krankenkassenbeiträge laufen über das Privatkonto des Unternehmers und belasten die Liquidität des Betriebs nicht. Lediglich die Einkommensteuervorauszahlungen im März, Juni, September und Dezember werden vom Betrieb vorab überwiesen.

Die Rechnungen aufgrund der beschlossenen Investitionsmaßnahmen werden im 4., 5. und 6. Monat bezahlt.

Die Mehrwertsteuer-Zahllast wird für den 2. Monat berechnet:
• Umsatz einschl. MwSt. im 1. Monat: 130.000 Euro
• Einkauf einschl. MwSt. im 1. Monat: -40.000 Euro
• Differenz: 90.000 Euro
• Die Zahllast beträgt 13,79 %: 12.000 Euro

Die Mehrwertsteuer-Zahllast wird für den 7. Monat berechnet:
• Umsatz einschl. MwSt. im 6. Monat: 160.000 Euro
• Einkauf einschl. MwSt. im 6. Monat: -110.000 Euro
• Investitionsrechnung einschl. MwSt.: -81.000 Euro
• Differenz: +31.000 Euro
• Mehrwertsteuer-Erstattung (13,79%): 4.000 Euro

Das Unternehmen hat so gut wie keine Kundenforderungen. Die Kreditoren-Bestandsveränderungen fallen gering aus.

Der Finanzplan ist für das Planjahr erstellt. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist an der Über-/Unterdeckung abzulesen. Die hohe Überdeckung im 1. und 2. Monat schmilzt ab und ist dann ausgewogen. Der finanzielle Überhang im 5. Monat ist auf die Kreditaufnahme zurückzuführen. Durch die Bezahlung der anfallenden Rechnungen ist die Liquiditätslage in den Folgemonaten wieder ausgeglichen. Durch die Spitzenumsätze im 11. und 12. Monat steigt die Überdeckung stark an.

Aus der Finanzplanung werden folgende Maßnahmen vorgesehen, wenn sich die insgesamt positive Entwicklung nicht einstellt:
Gespräch mit der Bank, um die benötigten Spitzen durch einen zeitlich begrenzten Kontokorrentkredit aufzufangen oder
Erhöhung des Kontokorrentkreditrahmens aufgrund der Mehrumsätze nach der Eröffnung der neuen Abteilung in Höhe von 30 bis 40.000 Euro.

Bei sehr positivem Verlauf der Umsatzaktivitäten wird über die Einstellung eines neuen Mitarbeiters nachgedacht. Die Einstellung ab dem 10. Monat wird die Gesamtkosten um rund 7.000 Euro erhöhen.

Die Kontrolle über die Berechnung der Mehrwertsteuer-Zahllast wird vorgenommen:
• Umsatz einschl. MwSt.: 2.320.000 Euro
• Umsatz einschl. MwSt. aus neuer Abteilung: 139.000 Euro
• Summe: 2.459.000 Euro
• Warenrechnungen einschl. MwSt.: -1.250.000 Euro
• Warenrechnungen einschl. MwSt. für neue Abteilung: -80.000 Euro
• Investitionsrechnungen einschl. MwSt. u. GWG: -130.000 Euro
• Differenz: 999.000 Euro
• Daraus die Zahllast in Höhe von 13,79 %: 138.000 Euro

Die Summe der Mehrwertsteuer-Zahllasten der Monate 2 bis 12 und für den 12. Monat zahlbar im 1. Monat des Folgejahres beläuft sich ebenfalls auf 138.000 Euro. Somit ist die Berechnung grundsätzlich richtig.

Obwohl hier das Liquiditätscontrolling anhand des Finanzplans durchgeführt wird, sollte zur Kontrolle der Steuervorauszahlungen und der Einkommensteuervorauszahlungen eine verkürzte Rentabilitätsübersicht erstellt werden, um auch das Risiko durch die Investitionsmaßnahmen zu prüfen.

Die Rentabilitätsrechnung wird sowohl für den Umsatz einschl. MwSt. als auch für den Umsatz ohne MwSt. durchgeführt.

Mittelverwendung

Umsatz einschl. MwSt.

Umsatz ohne MwSt.

 

T Euro

% v.U.

T Euro

% v.U.

Umsatz (alt)
Umsatz aus neuer Abteilung
Gesamtumsatz einschl. MwSt.
Gesamtumsatz ohne MwSt.
- Mehrwertsteuer 13,79 %v.U.
- Wareneinsatz
= (Netto-)Ertrag
= (Netto-)Spanne

2.320
139
2.459

339
1.172
948



100,0

13,8
47,6

38,6

2.000
120

2.120

1.172
948




100,0

55,3

44,7


- Aufschlag einschl. MwSt.: ((38,6 + 13,8) x 100) / (100 – (38,6 + 13,8)) = 110%
- Aufschlag vor MwSt.: (44,7 x 100) / (100 – 44,7) = 81%

Berechnung des Wareneinsatzes:
Warenanfangsbestand lt. Bilanz: 400.000 Euro
+ Wareneinkauf: 1.147.000 Euro
- geplantes Warenendlager: 375.000 Euro
= berechneter Wareneinsatz: 1.172.000 Euro

Der Lagerumschlag berechnet sich aus 1.172.000 / ((400.000 + 375.000) / 2) = 3,02 mal.

Die Verprobung der erzielbaren Spanne bzw. des Aufschlagssatzes einschließlich Mehrwertsteuer von 110 Prozent fällt voll befriedigend aus. Auch der Lagerumschlag von 3 mal wird als voll befriedigend beurteilt. Aus Gründen der vorsichtigen Planung werden die Ansätze nicht verändert.

Diese Ansätze und die Kostenpositionen aus dem Finanzplan werden für die Rentabilitätsübersicht übernommen. Die Abschreibungen aus den Vorjahren werden für das Planjahr fortgeschrieben.

Geplanter (Netto-)Ertrag: 948.000 Euro
- Kosten lt. Plan: 752.000 Euro
- Abschreibungen – alt –: 29.000 Euro
- Abschreibungen – Planjahr mit 50 %: 7.000 Euro
- GWG: 2.000 Euro
Berechnetes steuerliches Betriebsergebnis: 158.000 Euro

Der Planungskreislauf ist abgeschlossen. Die Liquidität ist gesichert, auch kleinere, zusätzliche Engpässe können überbrückt werden.

Die erste, grobe Rentabilitätsplanung weist ein sehr positives Ergebnis aus. Durch die Disziplin bei den Privatentnahmen wird sogar die Selbstfinanzierung zur Verbesserung der gesamten Finanzstruktur beitragen.






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