Selbstfinanzierung

Königsweg für rentable Betriebe

Durch Thesaurierung erzielte Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, sind eine wichtige Form der Innenfinanzierung. Man unterscheidet zwischen der offenen und der stillen Selbstfinanzierung. Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch Bilanzgewinne, die in die Eigenkapital- oder Rücklagekonten überführt werden. Die stille Selbstfinanzierung erfolgt durch stille Reserven, die dadurch entstehen, dass Wertsteigerungen in der Bilanz nicht ausgewiesen oder Risiken durch Rückstellungen überbewertet werden.

1 Offene Selbstfinanzierung
Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch bereits versteuerte Bilanzgewinne, die in die Eigenkapital- oder Rücklagekonten überführt werden und somit dem Unternehmen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der entsprechende Wert ist „offen“ in der Bilanz ersichtlich.

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhöhen einbehaltene Gewinne entsprechend das Kapitalkonto und werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Bei Kapitalgesellschaften werden thesaurierte Gewinne in dem Posten „Gewinnrücklagen“ eingestellt. Die Entscheidung über die Höhe einzubehaltender oder auszuschüttender Gewinne treffen die Inhaber bzw. Gesellschafter.

In Aktiengesellschaften können Vorstand und Aufsichtsrat unter bestimmten Bedingungen bis zur Hälfte des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Aktionäre in Gewinnrücklagen einstellen. Das hierdurch gewonnene Kapital führt bei unverändertem Nominalkapital zu einem höheren Kurswert.

2 Stille Selbstfinanzierung
Die stille Selbstfinanzierung kann durch Unterbewertung von Betriebsvermögen oder durch eine Überbewertung von Rückstellungen erfolgen (stille Reserven, stille Rücklagen). Diese Form ist von der Innenfinanzierung durch Abschreibungen und Rückstellungen insofern zu unterscheiden, als diese von einer „korrekten“ Bewertung der Posten ausgehen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und kann lediglich hypothetischen Charakter haben.

2.1 Stille Reserven im Firmenwagen
Ein Beispiel für stille Reserven ist schnell gefunden: Ein Firmenwagen mit einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf vier Jahre abgeschrieben; das heißt, es entstehen durch Abschreibungen jährliche Kosten in Höhe von 10.000 Euro. Nach vier Jahren hat er noch einen Zeitwert, der beispielsweise mit 15.000 Euro deutlich über dem „Erinnerungswert“ in der Bilanz von 1 Euro liegt.

Im Ergebnis wurden in den vier Jahren insgesamt Kosten in Höhe von 40.000 Euro angesetzt, die den Gewinn verringerten und die Steuerlast senkten. Das sind jedoch in Anbetracht des Zeitwertes 15.000 Euro zuviel. Diese 15.000 Euro sind nunmehr als stille Reserve in der Bilanz versteckt und werden erst aufgedeckt („realisiert“), wenn der Wagen zum Zeitwert veräußert wird. Bis dahin unterbleibt die Versteuerung, die dem Unternehmen als zinsloses Darlehen zur Verfügung steht.

2.2 Stille Reserven in den Garantierückstellungen
Ein Beispiel für stille Reserven bzw. Rücklagen kann im Zusammenhang mit Rückstellungen für Garantieleistungen entstehen. Diese Größe wird allenthalben im Verhältnis zum Umsatz jährlich geschätzt. Nimmt ein Elektrofachgeschäft beispielsweise ein Risiko für Garantiereparaturen in Höhe von 2 Prozent des Umsatzes an und stellt dies jährlich in die Rückstellungen ein, entstehen Kosten in entsprechender Höhe. Treten jedoch nur Garantiefälle in Höhe von 0,5 Prozent des Umsatzes auf, wurden 1,5 Prozent zuviel angesetzt, die dann als stille Reserve über die entsprechende Dauer die Steuerlast zinsfrei stunden.

3 Vergleichsrechnung
Die offene Selbstfinanzierung durch Gewinnthesaurierung erfolgt nach der Belastung durch Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Mittel stehen dem Unternehmen jedoch umfänglich und vor allem endgültig zur Verfügung.

Die stille Selbstfinanzierung erfolgt hingegen vor Ertragsteuern und wird somit durch diese zunächst nicht reduziert. Die Steuerlast ist jedoch lediglich aufgeschoben und nicht aufgehoben, da sie zum Zeitpunkt der Aufdeckung die Liquidität entsprechend belastet.

In der direkten Vergleichsrechnung ist daher das Finanzierungsvolumen bei der stillen Selbstfinanzierung um die ersparte Steuer höher. Während unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in angenommener Höhe von rund 40 Prozent der Nettozufluss bei der Gewinnthesaurierung 60 Prozent beträgt, steht bei stiller Selbstfinanzierung der Vor-Steuer-Gewinn in ungekürzter Höhe zur Verfügung.

4 Bedeutung der Selbstfinanzierung für den Handel
Die Finanzierung durch Gewinnthesaurierung ist für rentable Unternehmen der Königsweg und zeugt von betriebswirtschaftlicher Potenz. Die Formen der stillen Selbstfinanzierung durch Steuerstundung sind durch die gesetzlichen Bewertungsvorschriften weitgehend reglementiert, so dass der Spielraum hier eher eng bemessen ist und im Zweifel nur bis zur nächsten Betriebsprüfung durch das Finanzamt reicht.

Soweit im gesetzlichen Rahmen zulässig, bietet im Einzelhandel vor allem die Bewertung des Warenlagers Gestaltungsmöglichkeiten. Die Spielräume können derart beschaffen sein, dass zwischen Geschäftsjahren mit schwankenden Betriebsergebnissen durch differenzierte Bewertungsansätze eine gewisse Nivellierung erfolgen kann.

5 Fazit
Als Finanzierungsquelle ist die Selbstfinanzierung grundsätzlich positiv zu beurteilen. Wenngleich aus volkswirtschaftlicher Sicht theoretische Bedenken zu vernehmen sind, dass eine überzogene Unterstützung der Selbstfinanzierung eine Reihe von Nachteilen mit sich bringt, muss gerade für den mittelständischen Einzelhandel konstatiert werden, dass jedweder Weg zur Eigenkapitalbildung zu unterstützen ist. Und hier bietet die Selbstfinanzierung grundlegende Möglichkeiten.

Weiterführender Literaturhinweis:
Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.





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