Privatdarlehen

Kapitalzufluss aus der Familie

Hat ein Handelsunternehmer schon einen Kredit in Anspruch genommen und benötigt er weiteres Kapital, so kann als Alternative zur Aufnahme eines weiteren Bankkredits ein Privat- bzw. Familiendarlehen in Frage kommen. Es handelt sich dabei um ein Mittel der kurz- und mittelfristigen Finanzierung. In Verbindung mit größeren Investitionen kann ein langfristig zur Verfügung gestelltes Familiendarlehen ebenfalls sinnvoll sein.

Das Privatdarlehen ist besonders für Personengesellschaften (Familienunternehmen) interessant: Ein Mitglied der Familie kann dem Unternehmen ein Darlehen gewähren. Für das Familiendarlehen sind hinsichtlich des Vertrags die gleichen strengen Kriterien anzuwenden wie bei einem Bankdarlehen. Höhe, Laufzeit, Rückzahlungsmodus, Zinssatz und andere Kriterien sind Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der vereinbarten Zinszahlungen. Familiendarlehen können auch abgesichert werden. Ein Rangrücktritt kann vereinbart werden, um zum Beispiel weiteren notwendigen Bankkrediten Vorrang einzuräumen.

Die Zuführungen aus dem privaten Bereich, die der Firmeninhaber oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft tätigt, sind haftendes Eigenkapital und können nicht als Darlehen eingebracht werden. Ein Kommanditist kann dagegen dem Unternehmen ein Darlehen gewähren, das dem Fremddarlehen gleichgestellt ist.

Eine besondere Form des Familiendarlehens ist die Schenkung eines (Eigen-)Kapitalanteils seitens des Inhabers an die Kinder, die ihrerseits die Schenkung als Darlehen an das Unternehmen zurückführen. Grundsätzlich wird dadurch dem Unternehmen kein neues Kapital zugeführt. Allerdings sinkt die Eigenkapitalquote.






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