Leasing
Finanzieren und Liquidität schonen
Anstatt über Bankkredite zu kaufen: Ladeneinrichtungen, Firmenwagen, EDV-Anlagen, Büromaschinen oder Geschäftsgebäude können alternativ per Leasing finanziert werden.
1 Rechte und Pflichten
Unter Leasing versteht man eine Mischform aus Kauf und Miete von Investitionsgütern (Leasing = „Mieten“ oder „Vermieten“). Der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts. Allerdings werden dem Mieter bzw. Nutzer des Leasingobjekts (Leasingnehmer) Rechte, Risiken und Pflichten übertragen. So haftet der Leasingnehmer für Beschädigungen und den möglichen Ausfall des Produkts. Auch Reparaturen muss er durchführen und für die Instandhaltung sorgen.
2 Vor- und Nachteile
Leasing führt im Gegensatz zur Kreditfinanzierung nicht zu einer Erhöhung der Fremdmittel in der Bilanz. Auf diese Weise werden das Eigenkapital und die Liquidität geschont.
Leasinggeber prüfen wie Banken die Bonität ihrer Kunden. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Anforderungen wie bei der Kreditprüfung einer Bank. Es muss Gewähr dafür geboten werden, dass bis zum Ende des Vertrags die Leasingraten gezahlt werden können. Wer keinen Bankkredit erhalten hat und sich deshalb um Leasing bemüht, wird also wahrscheinlich scheitern.
Durch Leasing erhöhen sich außerdem die monatlichen Fixkosten, und es entsteht eine langfristige Bindung an eine Leasinggesellschaft. Zusätzlich ist beim Leasing oft mit hohen Nebenkosten (Versicherungen etc.) zu rechnen.
3 Auswahlkriterien
Bei der Auswahl der jeweiligen Leasinggesellschaft sollte man mit der gleichen Sorgfalt vorgehen wie bei der Wahl der Hausbank. Es sollten generell die Angebote von mehreren Leasinggesellschaften angefordert und diese dann hinsichtlich Leasingrate, Vertragslaufzeit, Restwert und Vertragsart verglichen werden. Denn nicht immer ist der Leasingvertrag mit der niedrigsten Leasingrate auch der günstigste. Neben der Höhe der Leasingraten sind auch die übrigen Bedingungen (Abrechnung nach Ablauf der Laufzeit, Kosten bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag etc.) und die Serviceleistungen zu prüfen.
Eine direkte Vergleichsrechnung zwischen kreditfinanziertem Kauf und Leasing ist nicht möglich. Die Entscheidung für Leasing als Alternative zur Kreditfinanzierung sollte daher immer gemeinsam mit einem unabhängigen Leasing-Experten, dem Steuerberater, den Leasinggesellschaften und der Hausbank getroffen werden. Zudem muss die Hausbank dem Leasinggeber eine Bankauskunft über die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers erteilen.
Der Leasingvertrag kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Grundsätzlich gibt es das Operating-Leasing, das normalen Mietverträgen nahe kommt, und das Finanzierungs-Leasing.
4 Operating-Leasing
Beim Operating-Leasing trägt der Leasinggeber das volle Risiko für das jeweilige Leasingobjekt. Er ist verantwortlich für die Wartung, die Versicherung, Reparaturen etc. Der Vertrag kann sofort bzw. im Rahmen einer kurzen Frist gekündigt werden. Das Leasing-Objekt kann immer wieder neu vermietet werden. Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Objekts.
Leasingverträge, die einem normalen Mietvertrag nahe kommen, sind vor allem sinnvoll, wenn das jeweilige Leasingobjekt kürzer als normalerweise in Betrieben üblich gebraucht wird.
5 Finanzierungs-Leasing
Beim Finanzierungs-Leasing trägt der Leasingnehmer die volle Verantwortung für das Leasingobjekt und damit auch das Risiko. Meist muss er für das Leasingobjekt auch eine ausreichende Versicherung abschließen.
Finanzierungs-Leasingverträge sehen immer eine fest vereinbarte Grundmietzeit vor. Während dieser Zeit können sie von beiden Seiten nicht gekündigt werden. Zahlt der Leasingnehmer die Leasingraten nicht rechtzeitig, dann kann der Leasingvertrag vom Leasinggeber fristlos gekündigt werden. Die Grundmietzeit beträgt mindestens 40 und höchstens 90 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer. Das sind zum Beispiel bei Fahrzeugen im Betrieb zwei bis vier Jahre, bei EDV-Equipment zwei bis viereinhalb Jahre, bei bestimmten Maschinen vier bis neun Jahre und bei Immobilien zehn bis 22,5 Jahre.
Je nach Beschaffenheit des Leasinggegenstands besteht die Wahl zwischen einem Voll- oder Teilamortisationsvertrag. Was für den Leasingnehmer günstiger ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
5.1 Vollamortisationsvertrag
Beim Vollamortisationsvertrag werden in die monatliche Leasingrate die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des jeweiligen Leasinggegenstandes eingerechnet. Es kann mit dem Leasinggeber vereinbart werden, dass nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückfällt, der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem geringeren Restbuchwert (zum Beispiel zehn Prozent) kaufen (Kaufoption) oder die Leasingzeit verlängert werden kann. Die Ausübung dieser Optionen muss innerhalb von sechs Wochen vor Vertragsablauf erklärt werden.
Bei einer Verlängerung der Leasingzeit richtet sich die Anschlussmiete nach dem Erhaltungszustand und der weiteren Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten. Meist wird eine wesentlich niedrigere Anschlussmiete festgesetzt, die sich aus dem Restbuchwert oder dem niedrigeren Marktwert und der Restnutzungsdauer zuzüglich der Kosten des Leasinggebers errechnet.
Bei Ausübung der Kaufoption muss der Leasingnehmer als Kaufpreis meist den Restbuchwert nach linearer Abschreibung oder einen niedrigeren Marktwert zahlen. Bei kurzfristigen Verträgen mit Vollamortisation führt dies allerdings zu sehr unwirtschaftlichen Ergebnissen. Wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit an die Leasinggesellschaft zurückgibt, wird es von der Leasinggesellschaft weiterverwertet.
5.2 Teilamortisationsvertrag
Beim Teilamortisationsvertrag deckt der Leasingnehmer mit den Leasingraten nicht die gesamten Kosten während der Grundmietzeit. Es bleibt ein Restbetrag - der kalkulierte Restwert - übrig. Wie hoch dieser Restwert ist, muss der Leasingnehmer schon bei Abschluss des Vertrags mit der Leasinggesellschaft vereinbaren. Im Idealfall entspricht der vertraglich vereinbarte Restwert dem tatsächlichen Marktwert zum Ende der Leasingzeit. Wenn der Restwert zutreffend kalkuliert wurde, müssen die Leasingnehmer keine überhöhten oder zu niedrigen Raten zahlen, was aber eher selten der Fall ist.
Auch bei Teilamortisationsverträgen kann mit der Leasinggesellschaft vereinbart werden, dass nach Ablauf der Grundmietzeit
- das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückfällt oder
- das Objekt zum Zeitwert an einen Dritten verkauft wird.
Liegt der tatsächliche Verkaufserlös dann über dem Restwert des Objekts, fallen von der Differenz 25 Prozent an den Leasinggeber - im Fachjargon Mehrerlösbeteiligung genannt. Unter Kostengesichtspunkten bedeutet eine Mehrerlösbeteiligung aber eine Verteuerung der Finanzierung, die mit zutreffender Restwertwahl hätte vermieden werden können. Ist der erzielte Erlös kleiner als der Restwert, so müssen die Leasingnehmer die Differenz an den Leasinggeber zahlen.
6 Fazit
Im Rahmen von Basel II und den bevorstehenden Ratings durch Kreditinstitute gewinnt das Thema Leasing an Bedeutung, weil dadurch das Eigenkapital gestärkt und die Liquidität geschont wird. Andererseits muss gesehen werden, dass die Kosten beim Leasing in der Regel höher sind als bei einem Sofortkauf.
Eine Checkliste mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Gesichtspunkte des Leasings und mit den wichtigsten Punkten, auf die man beim Abschluss eines Leasingvertrags achten sollte, steht zum Download bereit.