Wechsel

Lieferanten- und Diskontkredit

Auch wenn seine Bedeutung zurückgegangen ist: Der Wechsel kann weiter als Instrument der Fremdfinanzierung eingesetzt werden – sei es in Form von Lieferantenkrediten oder Diskontkrediten der Bank.

1 Funktionen des Wechsels
Ein Wechsel ist eine Urkunde, durch die sich ein Schuldner verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt - in der Regel nach 90 Tagen - eine bestimmte Geldsumme an seinen Gläubiger zu bezahlen. Der Wechselkredit fungiert häufig als Lieferantenkredit. Dabei zieht der Lieferant einen Wechsel auf den Einzelhändler und räumt ihm damit ein Zahlungsziel ein. Den Wechsel kann der Lieferant weiterübertragen oder einer Bank zum Diskont anbieten. Indem Kreditinstitute einen Wechsel ankaufen, gewähren sie einen Diskontkredit. Man spricht deshalb auch von Diskontwechsel.

Die Kreditinstitute refinanzierten sich bis Ende 1998 durch Verkauf der Wechsel an die Deutsche Bundesbank zum Diskontsatz. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Im neuen geldpolitischen Instrumentarium der Europäischen Zentralbank steht die Möglichkeit des Wechselrediskonts für Kreditinstitute nicht mehr zur Verfügung. Damit entfällt für diese Variante die Refinanzierung zum Vorzugszins des Diskontsatzes. Die Konditionen für den Diskontkredit orientieren sich nun am Geldmarkt. Wechsel werden weiterhin von Banken und Sparkassen akzeptiert.

2 Bestandteile des Wechsels
Damit ein Wechsel gültig ist, muss er die folgenden - gesetzlich vorgeschriebenen – Punkte beinhalten:
Ort und Tag der Ausstellung,
das Wort „Wechsel" im Text des Wechselformulars bzw. der Urkunde,
die Verfallszeit, das heißt der Zeitpunkt der Fälligkeit der Wechselschuld,
der Wechselempfänger, das heißt der Name dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll,
der Wechselbetrag in Worten mit der unbedingten Zahlungsanweisung,
der Bezogene, das heißt der Name dessen, der zahlen soll (Schuldner),
der Zahlungsort, der in der Regel der Wohnort des Bezogenen ist. Es kann aber auch der Ort einer Bank angegeben werden,
die Unterschrift des Ausstellers (Gläubigers).

Neben den gesetzlichen sind weitere Bestandteile sinnvoll, die zwar für die Gültigkeit des Wechsels entbehrlich sind, aber die Abwicklung des Wechselgeschäfts erleichtern:
Ortsnummer,
Wiederholung des Zahlungsortes,
Wiederholung des Verfalltages,
Zusatz „Erste Ausfertigung“,
Ordervermerk,
Wiederholung des Wechselbetrags in Ziffern,
Zahlstellen- oder Domizilvermerk (Angabe einer Bank, bei der der Wechsel zum Einlösen vorgelegt werden soll),
Wechselnummer,
Anschrift des Ausstellers (Stempel).
Durch die schriftliche Annahmeerklärung (Akzept) auf der linken Seite des Wechsels verpflichtet sich der Bezogene, den Wechselbetrag am Verfallstag zu zahlen.

3 Fazit
Die Vorteile der Betriebsmittelfinanzierung durch Wechsel (Handelbarkeit und schnelle Durchsetzbarkeit von Forderungen) können Einzelhändler weiterhin nutzen. Auch nach Beginn der Währungsunion werden Handelswechsel von Banken und Sparkassen akzeptiert.






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