Kontokorrent
Das laufende Konto
Ein wichtiges Mittel der kurzfristigen Fremdfinanzierung ist der Kontokorrentkredit der Banken und Sparkassen. Voraussetzung dafür ist das Bestehen eines so genannten laufenden Kontos (Kontokorrent), über das die Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen abgewickelt werden, und eine Abmachung mit der Bank über die Einräumung einer Kreditgrenze. In vielen Fällen wird der Warenbestand im Einzelhandel über Kontokorrentkredite finanziert. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Verkauf der Ware.
1 Funktionsweise des Kontokorrents
Mit Kontokorrent ist ein Konto definiert, dessen Führung handelsrechtlich geregelt ist (§ 355
ff. HGB) und dem meist ein formlos geschlossener Kontokorrentvertrag zugrunde
liegt. In diesem Vertrag werden alle gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst, die zwischen zwei Parteien im Rahmen einer Geschäftsbeziehung entstehen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine Partei Geschäftsmann
im Sinne des HGB sein muss.
Das Kontokorrentkonto reduziert eine Mehrzahl gegenseitiger Ansprüche auf eine Geldforderung bzw. eine Geldschuld (Saldo). Forderungen und Verbindlichkeiten auf einem Kontokorrentkonto werden in regelmäßigen Abständen aufgerechnet und selten bis auf den festgestellten Saldo getilgt. Während der Kontokorrentperioden sind die Ansprüche beider Parteien gestundet, die Verjährung ist dabei gehemmt. Der Saldoanspruch ist zu verzinsen und kann jederzeit gekündigt werden. Er kann durch Zahlung erfüllt werden, womit das Schuldverhältnis erlischt.
Im Rahmen des Kontokorrentgeschäfts kann die Bank dem Kunden vertraglich einen Höchstbetrag (Kreditlimit) zusagen, bis zu dem er über sein Guthaben hinaus verfügen darf (Kontokorrentkredit). Dies ist die wichtigste Form kurzfristiger Bankkredite an Unternehmen (Betriebskredit bzw. Betriebsmittelkredit) und Privatpersonen (Dispositions- bzw. Überziehungskredit).
Der Kontokorrentkredit ermöglicht es den Kunden, die Inanspruchnahme des Kredits genau ihrem kurzfristigen Finanzierungsbedarf anzupassen. Dies kann in Form eines Personalkredits oder gesicherten Kredits geschehen - unter anderem durch Hinterlegung von Wertpapieren, durch Abtretung von Forderungen oder Bürgschaften.
2 Gestaltung der Konditionen
Da es keinerlei gesetzliche Vorschriften über Zinsen, Provisionen und Gebühren gibt, können die Kontokorrentkonditionen mit der Bank frei vereinbart werden. Der jeweilige Bankvorstand bestimmt autonom, welche Bedingungen zum Tragen kommen. Deshalb schwanken Bankkonditionen nicht nur von Bank zu Bank und von Ort zu Ort, sondern innerhalb der gleichen Bank sogar von Kunde zu Kunde.
3 Fazit
Der große Vorteil des Kontokorrentkredits liegt in seiner Flexibilität. Denn ein Einzelhändler kann die Inanspruchnahme des Kreditbetrags ganz seinem jeweiligen Kreditbedarf anpassen und kurzfristig auftretenden Zahlungsverpflichtungen im Rahmen seines Kreditlimits sofort und ohne Verhandlungen mit der Bank nachkommen. Im Regelfall sind Kontokorrentkredite jedoch die teuersten Bankkredite, die man als Unternehmer beansprucht. Der Verhandlungsspielraum bei den Konditionen muss daher in jedem Fall ausgenutzt werden.