Regeln
Eine Frage von Fristen und Deckung
Die goldene Bilanzregel ist der erste Grundsatz der Finanzierung. Zwischen der Kapitalbindungsfrist und der Kapitalüberlassungsfrist muss ein Gleichgewicht bestehen. Diesen Fristigkeiten sind die adäquaten Finanzierungsarten zuzuordnen. Auch das Deckungsverhältnis spielt eine wichtige Rolle.
1 Goldene Bilanzregel
Die goldene Bilanz- oder Finanzierungsregel besagt, dass das langfristig nutzbare Vermögen ebenfalls mit langfristig verfügbaren Mitteln zu decken ist. Zu den langfristig nutzbaren Gütern zählen das
- Anlagevermögen mit Grund und Boden, Gebäude, Sachanlagen, Finanzanlagen,
- immaterielle Werte,
- Teile des Warenlagers in Abhängigkeit von der Lagerumschlagsgeschwindigkeit,
- Teile der Forderungen in Abhängigkeit von der Kundenkreditdauer.
Das Anlagevermögen sollte zu einem hohen Anteil durch Eigenmittel finanziert sein. Bei Investitionen ins Anlagevermögen, die erst vor kurzem getätigt wurden, reguliert sich das Gleichgewicht in dem Falle, wenn die Laufzeit des aufgenommenen Fremdkapitals mit dem Abschreibungszeitraum übereinstimmt. In dem Maße, wie das Investitionsgut im Rahmen der Abschreibungen an buchmäßigem Wert verliert, sollte das Fremdkapital im Zuge der Tilgung zurückgehen.
Die Teile des Warenlagers, die langfristig zu finanzieren sind, sind branchenspezifisch zu definieren. Eine Richtlinie für die klassischen Handelsbranchen - wie Textilien, Schuhe, Hartwaren - besagt, dass die Lagerdauer zur kurzfristigen Finanzierung nicht über 60 Tage hinausgehen sollte. Folglich ist der Teil des Warenlagers langfristig zu finanzieren, der über den 60.Tag hinaus im Unternehmen liegt. Dies ist sinnvoll, da sich die Risiken mit zunehmender Lagerdauer erhöhen; diese Risiken sind mit langfristig verfügbaren Mitteln abzudecken.
2 Exkurs: Warenlager
Das richtige Maß der Lagerhaltung ist stark branchen- und betriebstypenspezifisch bestimmt. Für die Beurteilung der eigenen Lagerumschlagsgeschwindigkeit ist die Gegenüberstellung mit Branchenvergleichskennziffern unerlässlich. Der Lagerumschlag ist ein entscheidender Faktor für die Rentabilität eines Einzelhandelsunternehmens:
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durch die Kapitalbindung und die Finanzierungskosten, |
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durch Spannenverlust bei Preisabschriften, |
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durch höhere Teilwerte bei der Bewertung der Warenläger, wenn künftige Risiken beim Abverkauf zu erwarten sind. |
Ein zu hoher Lagerumschlag – gemessen an der Vergleichskennziffer – kann anderseits den Umsatz schmälern, weil hochaktuelle Ware im Angebot fehlt.
Modellrechnung:
Lagerumschlag = Wareneinsatz / durchschnittliches Warenlager
= 1.320.000 / 400.000= 3,3 mal
Lagerdauer = 360 / Lagerumschlag = 360 / 3,3 = 109 Tage
Zu beachten ist: In die Formel kann auch der Umsatz und das durchschnittliche Warenlager zu Verkaufspreisen eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Wertigkeiten im Zähler und Nenner stets die gleichen sind - entweder zu Einkaufs- oder zu Verkaufspreisen.
Die Modellrechnung zeigt den Grad der langfristigen Finanzierung des Warenlagers auf. Der durchschnittliche Warenbestand soll 400.000 Euro betragen. Die Lagerumschlagsgeschwindigkeit liegt bei 3,3 mal und entsprechend die Lagerdauer bei 109 Tagen (360 / 3,3). Die kurzfristige Finanzierung aus Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit beträgt 60 Tage. Folglich sind 49 Tage durch langfristige Mittel abzudecken. Dieser Anteil macht 45 Prozent der gesamten Lagerdauer aus (49 / 0,109), folglich sind von dem Warenlager in Höhe von 400.000 Euro rund 180.000 Euro langfristig finanziell abzudecken.
Die Teile der Forderungen, die langfristig zu finanzieren sind, sind ebenfalls branchenspezifisch zu definieren. In den Branchen, in denen die Kreditumsätze über 60 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen, liegen erhebliche Risiken in den Forderungen. Um mögliche Forderungsausfälle finanziell abzusichern, sollte der Anteil der Forderungen vom ersten bis zwanzigsten Tag der Kundenkreditdauer langfristig finanziert sein.
Zu beachten ist: Die ausgewiesenen Forderungen beinhalten die Mehrwertsteuer. Folglich wird auch der Kreditumsatz einschließlich Mehrwertsteuer herangezogen.
Die Modellrechnung zeigt den Grad der langfristigen Finanzierung der Forderungen auf. Der durchschnittliche Forderungsbestand beträgt 300.000 Euro. Der Kreditumsatz einschließlich der Mehrwertsteuer ist 2.300.000 Euro. Die Kundenkreditdauer berechnet sich mit 47 Tagen (300.000 x 360 / 2.300.000). Davon sollen 20 Tage oder 43 Prozent (20 / 0,47) langfristig finanziert werden. Der Betrag muss mit 129.000 Euro in die langfristige Kapitalbedarfsrechnung einfließen (300.000 x 0,43).
Die Teile des Warenlagers und der Forderungen, die nicht langfristig zu finanzieren sind, sowie die übrigen Positionen des Umlaufvermögens werden durch kurzfristige Mittel abgedeckt.
3 Deckung des Kapitalbedarfs
Nach der Zuordnung der einzelnen Güter im Anlage- u. Umlaufvermögen hinsichtlich ihrer Fristigkeiten bei der Finanzierung, sind diesen Fristigkeiten die adäquaten Finanzierungsarten zuzuordnen.
3.1 Eigenkapital bzw. Stammkapital
Dem Anteil des Eigenkapitals am Gesamtvermögen kommt eine wachsende Bedeutung zu, damit in Zeiten knapper Gewinne oder sogar Verluste die Eigenmittel als Puffer eingesetzt werden können. Gleichzeitig kann auf eine angemessene Verzinsung verzichtet werden. Bei zu knapper Eigenkapitalausstattung müssen dagegen zusätzliche Fremdmittel nachgefragt werden, die die Gewinnerwartung durch zusätzliche Finanzierungskosten dämpfen.
Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen im Anlage- und Umlaufvermögen gibt es keine allgemeingültige Eigenkapitalquote, die als optimal zu bezeichnen wäre. Ein guter Maßstab ist die Quote von über 25 Prozent der Bilanzsumme. Diese Quote gilt auch für geplante oder gerade durchgeführte Investitionen.
Zur Stärkung der Eigenkapitalquote bzw. besseren Ausstattung des Unternehmens mit haftendem Kapital stehen folgende klassische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Gewinnanteile stehen lassen,
- neue Mittel aus dem privaten Bereich zuführen,
- entbehrliche Vermögensgegenstände - zum Beispiel PKW, Wertpapiere - verkaufen,
- Familiendarlehen aufnehmen,
- Gesellschafter aufnehmen,
- Darlehen einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft nutzen.
3.2 Lang- und kurzfristige Fremdfinanzierung
Die langfristige Finanzierung geschieht meist über die klassischen Darlehensgeber wie Banken, Sparkassen und Versicherungen. Sonderformen der Bankdarlehen sind die langfristigen Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Höhe und Laufzeit richten sich nach dem Kapitalbedarf und seiner Verwendung. Betriebswirtschaftlich optimal ist die gleiche Fristigkeit zwischen Überlassungszeitraum und Abschreibungszeitraum bei Investitionen in das Anlagevermögen.
Langfristige Darlehen können als Privatdarlehen auch von sonstigen Dritten (zum Beispiel Verwandten, Privatpersonen usw. ) gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass klare Darlehensverträge mit konkreten Vereinbarungen über Darlehenshöhe, Laufzeit, Tilgung, Zinssatz, Auszahlung, Sicherheit, Kündigung usw. getroffen werden.
Die beiden wichtigsten Finanzierungsmittel im kurzfristigen Bereich sind der Lieferanten- und der Kontokorrent-Kredit.
4 Deckungsverhältnis
Die Unterscheidung zwischen Eigen- und langfristigem Fremdkapital spielt bei Beurteilung der Krisenanfälligkeit der Finanzierung eine untergeordnete Rolle. Zudem ist eine genaue Zuordnung der langfristigen Fremdmittel zum Anlagevermögen oder anderen Bilanzpositionen oftmals unmöglich. Somit kommt der Über-/Unterdeckung II und III die wichtigere Bedeutung zu.
| Modellrechnung |
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Eigenkapital - Anlagevermögen = Über-/Unterdeckung |
200.000 Euro 250.000 Euro -50.000 Euro |
+ langfristiges Fremdkapital = Über-/Unterdeckung II |
500.000 Euro 450.000 Euro |
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- Teile des Warenlagers - Teile der Forderungen - 10% der Jahreskosten = Über-/Unterdeckung III |
210.000 Euro 70.000 Euro 60.000 Euro 110.000 Euro |
Die jeweilige Über-/Unterdeckung wird in Prozent der langfristigen Mittel ausgedrückt - und zwar als Deckungsgrad. Unternehmen sollten eine Überdeckung III anstreben. Der Deckungsgrad fällt dann entsprechend mit über 100 Prozent aus.

Modellrechnung: ((200.000 + 500.000) x 100) / (250.000 + 210.000 + 70.000 + 60.000) = 119%