Bilanz-/GuV-Indikatoren
Grundlage unternehmerischer Entscheidungen
Um die Finanzlage eines Unternehmens beurteilen zu können, gibt es Indikatoren, die sich aus der Bilanz und der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ableiten lassen.
1 Stichtagsbezogenheit
Zum Bilanzstichtag am Ende eines Geschäftsjahres werden alle vorhandenen Vermögenswerte auf der Aktivseite und alle Verbindlichkeiten auf der Passivseite aufgelistet. Diese Daten sind stets stichtagsbezogen. In der Regel wird nur einmal jährlich die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Ein modernes, EDV-gestütztes Rechnungswesen weist monatlich die wichtigsten Daten per Ultimo eines jeden Monats aus.
Ein Problem liegt in der Berechnung des jeweiligen Warenendlagers, um einerseits den fortgeschriebenen Warenbestand in die Monatsbilanz einstellen und andererseits den Wareneinsatz vorläufig berechnen zu können. Hierzu gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Die für die Finanzierung wichtigen Bilanz- und Kostenpositionen der GuV werden im Folgenden beschrieben.
2 Bilanzaufbau
Die Aktivseite der Bilanz weist die einzelnen Vermögenswerte nach ihrer Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen aus. Die Passivseite weist die Verbindlichkeiten nach ihrer Zuordnung zur lang- oder kurzfristigen Überlassungsdauer aus. Nach den Grundsätzen der Bilanzwahrheit und -klarheit kann keine gegenseitige Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgen.
Eine gesonderte Aufstellung von Handelsbilanzen unter Auflösung der stillen Reserven ist heute nicht mehr üblich. Die Steuerbilanz gilt als Einheitsbilanz.
Das Eigenkapital ist eine reine Rechengröße aus der Gegenüberstellung der Vermögenswerte zu den Verbindlichkeiten Dritten gegenüber. Sind die Vermögenswerte höher als die Verbindlichkeiten, dann liegt Eigenkapital vor. Im anderen Falle, wenn also die Verbindlichkeiten höher sind als die Vermögenswerte, liegt ein Minuskapital vor.
| Aktivseite |
Passivseite |
Anlagevermögen (AV) Umlaufvermögen (UV) Minuskapital (wenn kein EK vorhanden ist) |
Langfristiges Fremdkapital (LFK) Kurzfristiges Fremdkapital (KFK) Eigenkapital |
| Bilanzsumme |
Bilanzsumme |
Die Darstellung des Eigen- oder Minuskapitals in der Bilanz erfolgt auch in Mischformen. So werden auf der Passivseite Eigenkapital ausgewiesen und auf der Aktivseite Verlustvorträge.
Die Kapitalbindung im Anlage- und Umlaufvermögen und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten spielt für die finanzielle Sicherung eines Unternehmens eine entscheidende Rolle (siehe goldene Bilanzregel im Kapitel „Regeln“).
3 Bewegungsbilanz
Die einzelnen Bilanzpositionen können in eine Bewegungsbilanz eingebracht werden. Die Bewegungsbilanz zeigt auf, wie in der letzten Periode die Mittel verwendet wurden und woher diese Mittel kamen.
| Mittelverwendung |
Mittelherkunft |
Aufstockung der Aktiva Abbau der Passiva |
Verminderung der Aktiva Aufstockung der Passiva |
Hierzu eine Modellrechnung: In die Ladengestaltung werden 85.000 Euro, in die Aufstockung des Warenlagers 50.000 Euro und in sonstige Vermögensgegenstände 5.000 Euro investiert. Für diese Investitionen wird ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro aufgenommen. Die kurzfristigen Fremdmittel nehmen um 40.000 Euro zu.
| Mittelverwendung |
Mittelherkunft |
Aufstockung Anlageverm. Aufstockung Umlaufverm. Aufstockung Warenlager |
85.000 5.000 50.000 |
Aufstockung Darlehen Aufstockung kurzfr. Verb. |
100.000 40.000 |
| Bilanzsumme |
140.000 |
Bilanzsumme |
140.000 |
4 Exkurs: Stille Reserven im Warenlager
Allen Berechnungen, Verarbeitungen und Kreditvergaben liegen ausschließlich die in der Bilanz dokumentierten Wertstellungen zugrunde. Stichtagsbezogen sind hier sicherlich die Kontenstände aller Verbindlichkeiten oder der Forderungen korrekt. Das Warenlager wird teilwertberichtigt in die Bilanz eingestellt. Die stillen Reserven werden in keine Betrachtung noch Berechnung einbezogen.
Rein zahlenmäßig betrachtet steigt bei der Auflösung einer stillen Reserve das Warenlager um diesen Betrag an, gleichzeitig erhöht sich ebenfalls das Eigenkapital um diesen Auflösungsbetrag. Die Verbindlichkeiten bleiben unverändert. Andererseits kann durch eine andere Warenlagerbewertung - zum Beispiel durch Reduzierung der Teilwerte früherer Jahre von 15 auf 8 Prozent und anderer Maßnahmen - das Warenlager rein rechnerisch erhöht werden. Damit wird das Gesamtvermögen in der Bilanz aufgebläht und gleichzeitig das Eigenkapital erhöht bzw. ein Minuskapital verringert. Bei konsequenter und echter Bewertung des Warenlagers ergeben sich im Rahmen der Bilanzierung keine stillen Reserven. Festzuhalten ist, dass die stillen Reserven sich ausschließlich aus dem Bodensatz der Warenläger zusammensetzen und keine echten Liquiditätsreserven darstellen.
Eine weitere Bilanzposition - und zwar das Grundstück/Gebäude - muss hinsichtlich seines Wertansatzes überprüft werden, um die dingliche Sicherstellung von langfristigen Fremdmitteln zu gewähren. Gleichzeitig kann der mögliche Beleihungsspielraum festgestellt werden.
Letztlich kommt es darauf an, das Risiko des Kreditgebers zu begrenzen. Liegen verwertbare Sicherheiten zumindest in Höhe des gesamten Verschuldungsvolumens vor, kann sich die Bank oder auch ein privater Kreditgeber jederzeit schadlos halten, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
5 Wertstellung des Grundstücks/Gebäudes
Maßgeblich für die Höhe der verwertbaren Sicherheiten sind die Beleihungswerte, die keineswegs mit den Verkehrswerten übereinstimmen. Im Falle einer Krise sind die Beleihungsobjekte in der Regel nur mit Abschlägen zu verkaufen. Daher nehmen die Kreditgeber von vornherein einen niedrigeren Beleihungswert an.
Die relative und absolute Beleihungsgrenze bemisst sich nach dem Verkehrswert. Beim Grundstück/Gebäude ist diese Feststellung durch einen vereidigten Gutachter möglich. Weitere Grundlagen können Verkäufe ähnlicher Objekte sein, Schätzungen der Hausbank u.a.
Der Unternehmer möchte investieren und prüft nun, ob die dinglichen Sicherheiten ausreichen, den zusätzlichen Kapitalbedarf abzudecken. Hierzu eine Modellrechnung: Das Grundstück/Gebäude steht in der Bilanz mit 150.000 Euro. Der gesicherte Verkehrswert liegt bei 600.000 Euro. Maßgeblich für die Beleihungsfähigkeit ist einerseits der Verkehrswert und andererseits die Beleihungsquote. Je nach Standort und Verwendungsmöglichkeiten liegt die Quote zwischen 50 und 70 Prozent. Bezogen auf den vorliegenden Verkehrswert wird eine Beleihungsgrenze von 55 Prozent unterstellt. Danach liegt der Beleihungswert bei 330.000 Euro.
Der ursprünglichen Höhe der gegebenen Sicherheit wird die Valutastellung zum aktuellen Termin gegenübergestellt. Somit kann festgestellt werden, ob Umschuldungen oder neue Kredite in vorhandene Sicherheiten eingestellt werden können. Gleichzeitig wird auch der gesamte Beleihungsspielraum festgestellt.
Bei Investitionen in ein Gebäude und damit in eine Substanzverbesserung können ebenfalls die zu schaffenden Werte zu der jeweiligen Quote zusätzlich als Beleihungsgrundlage herangezogen werden.
6 Fazit
Die Bilanz ermöglicht eine Bewertung und Beurteilung des Unternehmens und seines wirtschaftlichen Erfolges. Die Bilanz beinhaltet aber auch die Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. Der Zeitvergleich hat mit die größte Aussagekraft. Aus der Aufbereitung und Gegenüberstellung der drei letzten Bilanzen sind die absoluten Veränderungen abzulesen. Die Veränderungen selber sind am eindeutigsten anhand von Prozentwerten oder anderer Kennziffern darzustellen, da sie mehrere Zahlen miteinander verknüpfen (Beispiel Lagerumschlag).
Außerdem ist der Vergleich der eigenen Kennziffern mit Kennziffern aus dem Branchenvergleich des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln (IfH), einer Erfa-Gruppe, eines Einkaufsverbandes oder sonstiger Veröffentlichungen von besonderer Bedeutung. Die eigenen Stärken und Schwächen werden so in wenigen Kennziffern ausgedrückt.
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden einige Positionen zur Beurteilung der Finanzstruktur und Liquidität des Unternehmens herausgefiltert - wie zum Beispiel Lieferantenskonti in Prozent der Einkäufe oder des Umsatzes sowie Finanzierungskosten getrennt nach langfristigen Fremdmitteln, Gesellschafterdarlehen, kurzfristigen Fremdmitteln, Geldnebenkosten, Kosten aus dem Umsatz mit Kreditkarten und Kundenskonti. Alle diese Kennzahlen werden in Prozent vom Umsatz ohne Mehrwertsteuer ausgedrückt.