Sicherheiten

Nicht nur für Kreditnehmer relevant

Für die Inanspruchnahme eines Kredits muss ein Unternehmen der Bank eine Sicherheit geben. Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird von der Bankenaufsicht in Frage gestellt.

1 Relevanter Personenkreis
Vor jeder Kreditvergabe soll überprüft werden, welcher Wert nachhaltig erzielbar ist. Jede Überprüfung der Sicherheiten und deren Ergebnis hat die Bank zu dokumentieren. Die Banken werden entsprechend die Mitwirkung der Kreditnehmer einfordern. Gelegentlich hängt der Sicherheitenwert maßgeblich von den Verhältnissen eines Dritten ab, wie beispielsweise bei einer Bürgschaft. Dann gelten für die Überprüfung des Adressenausfallrisikos des Dritten die gleichen Maßstäbe und Verfahren wie bei der Prüfung des Adressenausfallrisikos des Kreditnehmers.

Rating ist somit nicht nur für Kreditnehmer relevant, sondern auch für alle, die als Garanten oder Bürgen zur Verfügung stehen. Auch wer selbst keinen Bankkredit benötigt, aber für die Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers einsteht, muss sich dem Ratingverfahren unterziehen und den strengen Maßstäben genügen.

2 Regelmäßige Prüfung
Eine Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere die Überprüfung der Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren, ist zumindest jährlich durchzuführen. Indizieren Veränderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Möglichkeit einer Bonitätsverbesserung oder -verschlechterung, muss das Ratingverfahren auch unterjährig durchgeführt werden, der Kreditnehmer (oder der Garant oder Bürge) muss mithin kontaktiert werden und für Auskünfte zur Verfügung stehen. Dies ist schon für die Kontrolle notwendig, ob die valutierten Mittel tatsächlich der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung wird der Kreditnehmer überwacht, ob er die vertraglichen Vereinbarungen einhält.

Sicherheiten können einen Ausgleich für ein schlechtes Rating bieten. Verschlechtert sich das Rating, kommt es auf die Werthaltigkeit von Sicherheiten besonders an. Daher ist die Werthaltigkeit in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ebenso wie das Rating in angemessenen Abständen zu überprüfen. Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten verlangt die Bankenaufsicht zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Kreditinstitut aus externen oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf eine negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Neben den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, dem Marktrisiko und der unternehmerischen Qualifikation spielt für die Gesamtbeurteilung der Risikoeinstufung eines Unternehmens die Frage der gebotenen Sicherheiten eine herausgehobene Rolle.

Wenn der Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, darf der Kreditgeber die Sicherheiten des Kreditnehmers verwerten. Der Kreditgeber bleibt schadlos, wenn die verwertbaren Sicherheiten das Verschuldungsvolumen abdecken.

Bei der Beurteilung der vorhandenen Sicherheiten sind in der Regel die Beleihungswerte heranzuziehen, die jedoch keinesfalls mit den Verkehrswerten übereinstimmen. Die Kreditinstitute nehmen von vornherein einen niedrigeren Wert an.

Dies vorausgesetzt, kann man sich bei der Beurteilung der Sicherheitsklasse für das Rating eines Unternehmens den üblichen Gepflogenheiten anschließen. Das heißt, dass eine hundertprozentige Absicherung aller Kredite zur besten Bewertung führt.






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