Kreditkonditionen

Zinsen und Nebenbedingungen

Da es keinerlei gesetzliche Vorschriften über die Höhe von Zinsen und Nebenbedingungen gibt, können die Kreditkonditionen mit der Bank frei vereinbart werden. Der jeweilige Bankvorstand bestimmt autonom, welche Bedingungen zum Tragen kommen. Deshalb schwanken Bankkonditionen nicht nur von Bank zu Bank und von Ort zu Ort, sondern innerhalb der gleichen Bank sogar von Kunde zu Kunde. Ein Einzelhändler, der bei einer Bank einen Kredit nehmen will, sollte den Verhandlungsspielraum daher ausnutzen und sich der möglichen Ausgestaltungen von Zinsen und Nebenbedingungen bewusst sein.

In der Praxis stimmt in den meisten Fällen der Nominalzinssatz nicht mit dem tatsächlichen, dem effektiven Zinssatz überein. Insofern sollte sich der Kreditnehmer nicht nur durch einen oberflächlichen Vergleich der unterschiedlichen Zinssätze leiten lassen. Prinzipiell werden durch die Bank folgende Kostenfaktoren mit in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen: Der Nominalzinssatz und Nebenbedingungen wie Zinssollstellungstermine, vor- und nachschüssige Zinstermine, Disagio (Damnum), Bearbeitungsgebühr, Verwaltungskostenbeitrag und Bereitstellungskosten sowie Provisionen. Hinzu treten weitere Gebühren, wie zum Beispiel für die Kontoführung.






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