Zinsen

Der Preis für die Kapitalüberlassung

Der Zins ist der Preis, den eine Bank für die Überlassung von Kapital (Kredit) vom Kreditnehmer erhält. Beim Vergleich gestaffelter Nominalzinssätze verschiedener Kreditangebote ist Vorsicht geboten. Wichtiger als der Nominalzins ist der Effektivzins, weil letzterer die tatsächlichen Kreditkosten berücksichtigt.

1 Zins-Bestimmungsfaktoren
Der Nominalzins ist der Zinssatz, den die Bank im Kreditvertrag angibt. Er bezieht sich immer auf den Nennbetrag eines Kredits. So ist es üblich, ein Disagio (siehe Kapitel „Nebenbedingungen“) zu verlangen. Der Kreditbetrag wird dann nicht zum Nennbetrag (also 100 Prozent), sondern beispielsweise nur zu 96 Prozent ausgezahlt. Eine andere Variante ist, dass die Zinsen nicht ganzjährig nachträglich am 31. Dezember belastet werden, sondern vierteljährlich oder monatlich.

Diese und andere Faktoren verteuern einen Kredit, so dass der effektive Jahreszins meist höher ist als der Nominalzins. Nach der Preisangabenverordnung (PangV) sind die Banken verpflichtet, dem privaten Bankkunden den effektiven Jahreszins unter Darstellung der preisbestimmenden Faktoren zu nennen. Der gewerbliche Kunde hat dieses Recht zwar nicht, doch für die Geldhäuser gibt es keinen wirklichen Grund, eine diesbezügliche Transparenz zu verweigern. Deshalb sollte man darauf bestehen, dass die Bank den effektiven Jahreszins im Kreditvertrag angibt.

2 Zinsberechnung
Der Nominalzins gibt an, wie hoch eine zugrundeliegende Schuld verzinst wird. Ist der Nominalzins gestaffelt, wird die Vergleichbarkeit schwierig. Dies wird anhand eines vereinfachten Beispiels deutlich:
- Bank A bietet folgende Konditionen: 1. Jahr 7%, 2. Jahr 6%, 3. Jahr 4,75%,
- Bank B verlangt für das erste bis dritte Jahr einheitlich 6%.

Die Tilgung soll in drei gleichen Jahresraten erfolgen, der Kredit beträgt 300.000 Euro. Bei Bank A ergibt sich ein Durchschnittszins von 5,92%. Also müsste deren Angebot dem Augenschein nach günstiger sein als das von Bank B, die gleichbleibende 6% verlangt. Und genau das ist falsch. Wer die Zinsstaffel nachrechnet, kommt nämlich zu folgendem Ergebnis:

Bank A:
- 1. Jahr: (300.000 Euro x 7%) / 100 = 21.000 Euro,
- 2. Jahr: (200.000 Euro x 6%) / 100 = 12.000 Euro,
- 3. Jahr: (100.000 Euro x 4,75%) / 100 = 4.750 Euro.
Das ergibt Zinsen insgesamt in Höhe von 37.750 Euro.

Bank B:
- 1. Jahr: (300.000 Euro x 6%) / 100 = 18.000 Euro,
- 2. Jahr: (200.000 Euro x 6%) / 100 = 12.000 Euro,
- 3. Jahr: (100.000 Euro x 6%) / 100 = 6.000 Euro.
Das ergibt Zinsen insgesamt in Höhe von 36.000 Euro.

Es entsteht eine Zinsdifferenz von 1.750 Euro; das Angebot von Bank B ist günstiger.

Mit folgender Formel kann der tatsächliche Durchschnittszins ermittelt werden:

Dies bedeutet
- für Bank A: (37.750 Euro x 100) / (200.000 Euro x 3 Jahre) = 6.29%,
- für Bank B: (36.000 Euro x 100) / (200.000 Euro x 3 Jahre) =  6.0%.






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