Nebenbedingungen

Ausschlaggebend für Kreditkosten

Zu den Kostenbestandteilen, die bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt werden müssen, gehören der Nominalzins (siehe Kapitel „Zinsen“) und sämtliche Nebenbedingungen (siehe folgende Abschnitte).

1 Zinsfälligkeiten und Sollstellungen
Dieses Kriterium zählt zu den unauffälligsten Möglichkeiten der Bank, die Kreditkosten zu erhöhen, denn je nachdem wann die Fälligkeit der Zinsen vereinbart wird, hat dies Auswirkungen auf den effektiven Jahreszins.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Für ein Baudarlehen in Höhe von 100.000 Euro bietet Bank A 7,0 Prozent nominal bei 100prozentiger Auszahlung. Die Zinsfälligkeit ist monatlich, die Zahlung der Zinsen hingegen am Jahresende. Das Angebot von Bank B lautet: nominal 7,1 Prozent, Auszahlung ebenfalls 100 Prozent, Zinsfälligkeit, genau wie die Zinszahlung, jährlich. Trotz der geringeren Nominalverzinsung von Bank A bietet Bank B das bessere Angebot. Durch die monatliche Zinsfälligkeit erhöht sich unterjährig der in Anspruch genommene Kreditbetrag, so dass der Effektivzins höher ist. Er beträgt bei Bank A 7,229 Prozent, bei Bank B nur 7,1 Prozent.

Werden nur einmal im Jahr die Zinsen abgerechnet, entspricht der Nominalzinssatz dem Effektivzinssatz, sofern der Kreditnehmer keine weiteren Kosten zahlen muss. Je öfter Banken den Zins abrechnen, desto dynamischer wirkt der Zinseszinseffekt - mit dem Resultat, dass der Effektivzins steigt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Effektivzinssätze bei vorgegebenen Nominalzinsen aufgrund der Zinsfälligkeiten verändern:

 

Nominalzins in %

Zinsfälligkeit

2

3

4

5

6

7

jährlich

2

3

4

5

6

7

halbjährlich

2,01

3,023

4,04

5,063

6,09

7,123

quartalsweise

2,015

3,034

4,06

5,095

6,136

7,186

monatlich

2,018

3,042

4,074

5,116

6,168

7,23



2 Vor- und nachschüssige Zinstermine
Der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung hat Auswirkungen auf die Kreditkosten. Ein Beispiel soll das Problem der vor- bzw. nachschüssigen Zinstermine verdeutlichen: Das Darlehen eines Bankkunden wird vom Tage der Auszahlung mit sieben Prozent verzinst. Die Tilgung erfolgt in 120 gleichen Monatsraten. Die Zinsen werden jeweils auf den Stand des Kapitals am Schluss des vergangenen Tilgungsjahres berechnet. Die Leistungen selbst sind monatlich zum 30. fällig.

Diese Klausel besagt, dass der Kreditnehmer zwar monatlich seine Tilgungen leisten muss, die Bank jedoch weiterhin Zinsen auf den Kreditstand am Jahresende berechnet. Die monatlichen Tilgungsraten werden nicht berücksichtigt. Je höher der Tilgungssatz des Darlehens ist, desto ungünstiger wirkt sich die Klausel für den Kreditnehmer aus.

Die folgende Übersicht gibt Aufschluss darüber, welche Zahlungsrhythmen und Tilgungsverrechnungen für den Kreditnehmer günstig sind und welche nicht:

Tendenz

Zahlungsrhythmus

Tilgungsverrechnung

günstig








ungünstig

jährlich
halbjährlich
vierteljährlich
monatlich
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
monatlich
vierteljährlich
monatlich

sofort
sofort
sofort
sofort
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
halbjährlich
jährlich
jährlich


Grundsätzlich gilt: Je weiter der Termin der Tilgungsverrechnung und der Zinszahltermin auseinanderliegen, desto höher ist der Effektivzinssatz. Deshalb sollte auf eine sofortige Tilgungsverrechnung sowie die Aushändigung eines Zins- und Tilgungsplans bestanden werden. Bei unterschiedlichen Angeboten ist vor allem die Höhe der Restschuld am Ende einer Zinsbindung bzw. der Gesamtaufwand bei Darlehen mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit miteinander zu vergleichen.

3 Disagio
Ein Disagio - auch Damnum genannt - ist ein Abgeld. Das bedeutet, dass ein aufzunehmender Kreditbetrag nicht zu 100 Prozent ausgezahlt wird, sondern nur mit einem Teilbetrag. Ein Disagio verringert die Nominalverzinsung, erhöht aber den Effektivzins. Deshalb muss es über die Dauer der Zinsfestschreibung in den effektiven Jahreszins einbezogen werden.

Mit folgender Faustformel kann der Effektivzinssatz bei einem Disagio-Darlehen errechnet werden:

Beispiel: Ein Darlehen hat einen Nominalzins von sechs Prozent, die Zinsbindung beträgt zehn Jahre, es wird ein Disagio von zehn Prozent vereinbart. Daraus ergibt sich folgender Effektivzins: (10% / 10) + ((6% x 100) / 90%) = 7,78 % p.a.

Das Disagio kann steuersparend geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn der Kredit im Zusammenhang mit gewerblichen bzw. betrieblichen Investitionen oder für den Bau bzw. Kauf vermieteter Immobilien verwendet wird.

4 Bearbeitungsgebühr
Für die meisten Kreditnehmer spielt es keine Rolle, ob die Bank einen Auszahlungsabschlag in Form eines Disagios vornimmt oder ob sie eine Bearbeitungsgebühr auf den Kreditbetrag aufschlägt. Beträgt das Darlehen beispielsweise 100.000 Euro, bekommt der Kreditnehmer bei einem zweiprozentigen Disagio lediglich 98.000 Euro ausbezahlt.

Wird stattdessen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Prozent vereinbart, erhöht sich das Darlehen um 2.000 auf 102.000 Euro. Berücksichtigt man jedoch, dass das Disagio Zinscharakter hat, muss der Kreditnehmer darauf bestehen, dass bei der Disagiovariante der Nominalzins deutlich gesenkt wird. Die Bearbeitungsgebühr wird jedoch meist als zusätzlicher Kostenfaktor hinzugerechnet.

Um zu beurteilen, wie sich die Bearbeitungsgebühr auf den Effektivzins auswirkt, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Laufzeit gerichtet werden. Als Faustregel gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto ungünstiger wirkt sich die Bearbeitungsgebühr auf den Effektivzins aus. Diese Wirkungsweise machen sich die Banken beim Disagio-Splitting zu Nutze.

Während das Disagio auf die Zinsfestschreibungsdauer zu verrechnen ist, kann die Bearbeitungsgebühr über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Dadurch werden die Kreditangebote sehr undurchsichtig. Sofern die Bank nämlich einen Teil des Disagios als Bearbeitungsgebühr bezeichnet, wirkt sich dies auf die Höhe des Effektivzinses aus.

Das Disagio erhöht den Effektivzins, die Bearbeitungsgebühr macht ihn optisch niedriger. Wird das Disagio teilweise als Bearbeitungsgebühr ausgewiesen, kann der Effektivzins gedrückt und das Kreditangebot scheinbar preiswerter gemacht werden. Es muss deshalb Transparenz darüber bestehen, welcher Kostenbestandteil auf das Disagio und welcher auf die Bearbeitungsgebühr entfällt.

5 Verwaltungskosten
Anstatt einer einmaligen Bearbeitungsgebühr berechnen Banken in Einzelfällen laufende Verwaltungskosten. Einmal jährlich wird neben dem Kreditzins ein Kostenbetrag in Rechnung gestellt. Auch dieser Kostenposten muss in die Effektivverzinsung einfließen. Je länger ein Darlehen läuft, desto üppiger ist dieser Aufwand.

Als Grundregel gilt: Je länger die Laufzeit, desto günstiger ist die einmalige und um so ungünstiger die laufende Gebühr.

Die Banken benutzen zwei unterschiedliche Methoden zur Berechnung der Verwaltungskosten. Sie werden
- auf Grundlage des Restdarlehens berechnet oder
- vom ursprünglichen Darlehensbetrag ermittelt.

Bei gleichem Kostensatz führt die zweite Methode vor allem bei längeren Laufzeiten zu einer deutlichen Erhöhung der Kreditkosten.

6 Bereitstellungszinsen
Banken geben Kreditzusagen mit der Erwartung, dass der Schuldner ein Darlehen zeitnah in Anspruch nimmt. Verständlich, dass auch die Geldhäuser Planungs- und Kalkulationssicherheit haben müssen, da diese refinanzieren müssen. Die Banken berechnen deshalb ab einem bestimmten Zeitpunkt nach der Kreditzusage einen Bereitstellungszins, der entweder als Monats- oder Jahreszins ausgedrückt wird.

Wichtig ist, wie diese Zinsen berechnet werden. Sie sorgen für einen mitunter erheblichen Kostenlift. Hier besteht aber Verhandlungsspielraum. Es macht einen großen Unterschied, ob die Bank den Bereitstellungszins bereits ab dem dritten Monat nach Kreditzusage oder erst ab dem neunten verlangt. Insbesondere bei Investitionen, die sich in die Länge ziehen können, hat dieser Verhandlungsansatz eine besondere Bedeutung.

Die Faustformel, um zu ermitteln, in welchem Umfang die Bereitstellungszinsen die gesamten Kreditkosten erhöhen, lautet wie folgt:

Banken sind nicht dazu verpflichtet, den Bereitstellungszins in den Effektivzins einzubeziehen. Deshalb muss der Kreditnehmer diesen Posten selbst berechnen, um die tatsächlichen Kosten einer fremdfinanzierten Investition zu ermitteln.

7 Kontokorrentkosten
Bei Kontokorrentkonten gibt es außer dem Zins weitere Nebenbedingungen. So berechnen einige Kreditinstitute eine Kredit- und/oder Umsatzprovision. Werden Kreditlimits überzogen, fallen Überziehungszinsen an. Kosten werden auch für die Kontoführung in Rechnung gestellt.

8 Fazit
Die Ausführungen haben gezeigt, dass die Nebenkosten einen wichtigen Bestandteil der Kreditkonditionen darstellen. Sie können die Kreditkosten erheblich erhöhen. In den meisten Fällen besteht aber Verhandlungsspielraum. Wichtig ist, den tatsächlichen Effektivzins zu berechnen. Ein Excel-Formular, das hilft, die einzelnen Kostenposten bei jeder Bank einzeln abzufragen und einzutragen, steht zum Download zur Verfügung.

Checkliste Kreditkonditionen im Excel-Format





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