Periodische Informationen

Laufender Datentransfer

Durch Kreditgewährungen legen Banken ihre Mittel risikobehaftet an, um daraus entsprechende Erträge zu erzielen. Sie wollen ihr Risiko so klein wie möglich halten, indem sie durch periodische Informationen von ihren Schuldnern die Kreditwürdigkeit laufend überwachen.

1 Was die Banken beobachten
Unmittelbar nach der Kreditauszahlung beginnen die Banken damit, vor allem folgende Punkte zu beobachten:
- Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen,
- Veränderungen bei den Kreditsicherheiten,
- Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen,
- Veränderungen, die die wirtschaftlichen Aussichten der jeweiligen Branche betreffen.

Des Weiteren überwachen die Kreditinstitute,
- ob der gewährte Kredit für den beantragten Verwendungszweck eingesetzt wird,
- ob die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden,
- ob die Verfügungen im Rahmen der zugesagten Kreditlinien liegen,
- ob der Bank die gewünschten periodischen Informationen ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden,
- ob der vereinbarte Kapitaldienst immer pünktlich geleistet wird.

2 Arten von Kreditwürdigkeit
Die laufende Kreditüberwachung der Banken hat stets zwei Ziele: Die Prüfung der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit. Die beiden Punkte bilden die Grundlage für alle Entscheidungen, die die Banken während der Laufzeit des Kreditengagements treffen. Kreditwürdig sind Personen und Unternehmen, von denen eine vertragsmäßige
Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann.

Die persönliche Kreditwürdigkeit (Bonität) ist gegeben, wenn derjenige, der für sich selbst oder zum Beispiel für sein Unternehmen aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen Qualifikation bzw. seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.

Die materielle Kreditwürdigkeit wird beurteilt anhand der gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse. Unternehmen müssen die gegenwärtige und zukünftig erwartete Ertragslage, die Liquiditätssituation sowie die Vermögens- und Kapitalstruktur offen legen. Die Prüfung sollte ergeben, dass die Zins- und Rückzahlungsleistungen gesichert sind und daher keine Kreditgefährdung besteht.

3 Informationsquellen für Banken
Damit die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit genau überprüfen können, sind bestimmte Unterlagen bzw. Angaben in gewissen zeitlichen Abständen vorzulegen. Bei Krediten von insgesamt mehr als 250.000 Euro sind Banken gemäß § 18 des Kreditwesengesetzes dazu verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner einmal jährlich offen legen zu lassen.

Einzureichende Unterlagen sind:
- Jahresabschlüsse (bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG auch Lagebericht),
- Einkommensnachweise (Gehalts- oder Lohnbescheinigungen), Steuerbescheide des Unternehmers bzw. der Gesellschafter, Vermögens- und Schuldenübersicht der privaten Situation,
- Unternehmensinternes Zahlenmaterial zur betriebswirtschaftlichen Darstellung von Lage und Zukunftsaussichten, Aussagen zur Personalsituation, Angaben über den Auftragsbestand,
- Angaben zur Besicherung, insbesondere Wertveränderungen,
- Handelsregister- und Grundbuchauszüge.

Des Weiteren können Banken zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit auf externe Auskünfte von Auskunftsdateien, anderen Kreditinstituten, Lieferanten, Industrie- und Handelskammern und Verbänden zurückgreifen. Über Kredite an Unternehmen (gewerbliche Kredite) können Banken bei der KSV-Kreditschutzvereinigung GmbH Auskünfte einholen, soweit sie Vertragsinstitute dieser Kreditschutzorganisation sind. Über Privatkunden werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte eingeholt.

Wenn der Bank alle zur periodischen Kreditüberwachung erforderlichen Unterlagen  vorliegen, werden diese Angaben analysiert, um über einen Zeitvergleich Entwicklungstendenzen des Unternehmens feststellen zu können. Des Weiteren werden die ausgewerteten Jahresabschlüsse mit Durchschnittszahlen aus der gleichen Branche verglichen.

4 Analyse des Jahresabschlusses
Um im Rahmen der jährlichen Analyse des Unternehmens die Ertrags-, Vermögens-, und Finanzlage richtig bewerten zu können, errechnen die Banken betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Wichtige Kennzahlen sind zum Beispiel: Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Anlagedeckung durch Eigenkapital, Umsatzrentabilität, Verhältnis zwischen Umlaufvermögen (Warenbestand, kurzfristige Forderungen) und kurzfristigen Verbindlichkeiten, Verhältnis zwischen Anlagevermögen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.) und langfristigen Verbindlichkeiten.

Folgende Merkmale aus der Jahresabschlussanalyse werten Banken negativ:
- Eigenkapitalabbau, Anwachsen von Negativkapital,
- Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen,
- Überbewertung von Vermögensteilen,
- Verkauf von Teilen des Betriebsvermögens,
- Anstieg von Lieferantenverbindlichkeiten (teuerste Art der Finanzierung),
- Aktivierung (Bilanzansatz) von Eigenleistungen,
- Verzicht auf Sonderabschreibungen,
- Kreditaufnahmen bei neuen Banken.

5 Fazit
Mit gezielten periodischen Informationen kann das Vertrauensverhältnis zur Bank verbessert und der Kreditspielraum ausgeweitet werden. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Kreditwürdigkeit ergriffen werden können und wie ein intelligentes Finanzmanagement durch Erläuterung der Bilanzpositionen betrieben werden kann, zeigt eine Übersicht.

Übersicht Kreditwürdigkeit im PDF-Format

Weiterführende Literaturhinweise:
Erfolgreicher mit Banken verhandeln, BBE Unternehmensberatung, Köln 1996.
Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Grill & Perczynski, Verlag Gehlen, 2000.





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