Unbarer Geldverkehr
Zahlungsform der Zukunft
Die Zahlungsweise der Zukunft liegt im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Zahl der Kundeneinkäufe, die auf elektronischem Wege getätigt werden, nimmt ständig zu. Zahlungen lassen sich so schneller, bequemer und kostengünstiger abwickeln. Erforderlich für den unbaren Geldverkehr ist, dass sowohl Schuldner als auch Gläubiger ein Girokonto besitzen.
1 Überweisung
Die Überweisung ist die Anweisung eines Kontoinhabers an sein Kreditinstitut, einen festgelegten Betrag vom eigenen Konto abzubuchen und auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Dem Schuldner muss also die Kontonummer des Empfängers bekannt sein.
Zum Überweisen bedient man sich der von den Banken und Sparkassen bereitgehaltenen Überweisungsformulare (häufig kombiniert mit dem Zahlschein). In diese Vordrucke werden der Name des Zahlungsempfängers, dessen Kontonummer und Kreditinstitut, der Rechnungsbetrag und die Währung, der Verwendungszweck sowie der Name und die Kontonummer des Auftraggebers eingetragen. Das Feld „Verwendungszweck“ ist zwar für die Banken bedeutungslos, hilft aber dem Gläubiger, den Zahlungseingang richtig zuzuordnen. Im Geschäftsverkehr sind Kunden- und Rechnungsnummer wichtig. Überflüssig ist es, nochmals den eigenen Namen einzutragen.
Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, ihren Kunden fast fertig ausgefüllte Überweisungsformulare zusammen mit der Rechnung zuzuschicken. Der Kunde trägt nur noch den Betrag und seine Kontonummer ein. Dies hat den Vorteil, dass weniger Übertragungsfehler (zum Beispiel der Kunden- oder Kontonummer) auftreten. Außerdem fördert dieser Service einen schnellen und pünktlichen Zahlungseingang.
Sollen mehrere Überweisungen an verschiedene Zahlungsempfänger getätigt werden, geschieht dies am billigsten und schnellsten mit Hilfe einer Sammelüberweisung, in der auf einem einzigen Vordruck beliebig viele Zahlungen eingetragen werden.
Überweisungen können heute auch ohne Belege - mit Hilfe des EZÜ (Elektronischer Zahlungsverkehr für Individualüberweisungen) - durchgeführt werden. Die Daten werden auf elektronischen Datenträgern (zum Beispiel Magnetbändern oder Disketten) erfasst und an das Kreditinstitut weitergegeben.
2 Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag ist die Anweisung des Zahlenden an seine Bank, regelmäßig – zum Beispiel monatlich - einen der Höhe nach gleich bleibenden Betrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Er ist bei sich wiederholenden und gleichmäßigen Zahlungen sinnvoll. Anders als bei der Überweisung muss sich der Zahlungspflichtige nicht bei jedem Zahlungsvorgang um die pünktliche Abwicklung kümmern.
3 Lastschriftverfahren
Regelmäßig wiederkehrende, in ihrer Höhe unterschiedliche oder auch gleiche Beträge können per Lastschriftverfahren abgebucht werden. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: das Einzugs- und das Abbuchungsverfahren.
a) Einzugsverfahren:
Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Empfänger schriftlich, fällige Beträge per Lastschrift über sein Kreditinstitut einzuziehen. Stellt sich heraus, dass der Einzug unberechtigt war, kann der Schuldner diesen innerhalb von sechs Wochen bei seiner Bank wiederrufen und bekommt das Geld wieder gut geschrieben (Rücklastschrift). Die Einzugsermächtigung bietet somit keine absolute Zahlungsgarantie.
b) Abbuchungsverfahren:
Bei dieser Version ermächtigt der Zahlungspflichtige nicht den Empfänger der Zahlung, die fälligen Beträge einzuziehen, sondern teilt seinem eigenen Kreditinstitut mit, dass ein bestimmter Gläubiger Lastschriften ohne vorherige Rücksprache einziehen darf. Der wesentliche Unterschied zur Einzugsermächtigung besteht darin, dass es kein Widerspruchsrecht gibt. Mögliche Fehlbuchungen lassen sich nicht über die Bank, sondern nur über das abbuchende Unternehmen korrigieren. Das Abbuchungsverfahren wird häufig im Geschäftsverkehr genutzt. Regelmäßige Lieferungen an einen Unternehmer werden nicht alle gesondert in Rechnung gestellt, sondern bei Fälligkeit abgebucht.
Außerdem lassen sich Versicherungen, Strom- und Wasserversorger, Telefongesellschaften und das Finanzamt (Kfz-Steuer, Grundsteuer) gerne Einzugsermächtigungen erteilen. Auch regelmäßige Spenden oder Vereinsbeiträge, die häufig nur einmal im Jahr anfallen, können so getätigt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Zahlungen nicht vergessen werden und pünktlich beim Zahlungsempfänger eingehen. Der entscheidende Nachteil besteht für den Zahlenden darin, einen Überblick über die Abbuchungen zu behalten und diese regelmäßig zu kontrollieren.
4 Verrechnungsscheck
Die bargeldlose Zahlung per Scheck gibt es zwar immer noch, sie hat in den vergangenen Jahren aber stark an Bedeutung verloren. Grund dafür ist die Möglichkeit, mit der ec-Karte zahlen zu können (electronic-cash).
Ein normaler Barscheck (siehe Kapitel „Barverkehr“) wird zum Verrechnungsscheck, wenn man ihn mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ versieht. Der Gläubiger kann ihn dann nicht mehr bar einlösen, sondern muss für die Gutschrift ein Konto angeben, wenn er ihn bei seiner Bank einreicht. Selbst wenn er abhanden kommen sollte, lässt sich anhand der Kontonummer nachvollziehen, wer den Scheck zur Einlösung vorgelegt hat. Somit ist der Verrechnungsscheck wesentlich sicherer als der Barscheck.
Der Scheck bietet dem Gläubiger jedoch nicht die Gewähr, die eingetragene Summe in jedem Fall zu erhalten. Weist das Konto des Schuldners nicht die erforderliche Deckung auf, kommt der Scheck uneingelöst mit einem entsprechenden Vermerk zurück (Rücklastschrift).
Da dem Einzelhändler die Kunden häufig nicht bekannt sind, ist diese Zahlungsart nur in den seltensten Fällen sinnvoll.
Bis zum 31.12.2001 konnte man mit dem Euroscheck bezahlen, der dem Gläubiger Beträge bis zu 400 DM garantierte. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Zahlung nur mit Karte ist der Euroscheck jedoch bedeutungslos geworden und wurde zum 01.01.2002 abgeschafft.
Eingesetzt wird der Scheck inzwischen nur noch, wenn die Zahlung per Post erfolgen soll oder eine entsprechend hohe Summe Bargeld nicht zur Verfügung steht. Will man ganz sicher gehen, stellt man einen Oderscheck aus. Auf diesem Formular fehlt der Zusatz „oder Überbringer“. Er kann nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Scheckformular angegeben ist.
5 electronic-cash (POS-Banking)
Unter „Electronic-cash“ - auch „POS-Banking“ genannt - versteht man das bargeldlose Zahlen mit der Euroscheckkarte (ec-Karte) oder der weltweit akzeptierten Maestro-Karte. Die Idee des Electronic-cash besteht darin, am POS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes die ec-Karte zu nutzen und direkt beim Kunden das Konto zu belasten.
Das funktioniert folgendermaßen: Das Kassenpersonal tippt den Kaufbetrag in das Gerät ein, und der Kunde bestätigt durch Drücken der entsprechenden Taste den Betrag. Die ec-Karte wird in das Lesegerät gesteckt. Anschließend gibt der Kunde seine persönliche Geheimnummer (PIN = persönliche Identifikations-Nummer) ein. Damit wird sichergestellt, dass Unbefugte die Karte nicht nutzen können.
Eine Autorisierungsstelle prüft, ob eine Kartensperre vorliegt sowie den zur Verfügung stehenden Betrag, und gibt die Meldung „Zahlung erfolgt“ weiter, sofern die Überprüfung positiv ausgefallen ist. Maximal 2.000 Euro werden von den Banken je Kunde täglich garantiert, sofern das Konto gedeckt ist. Der Kunde erhält einen Beleg, die Transaktion wird auf seinem Konto belastet und dem Konto des Händlers gutgeschrieben.
Die Zahlung ist durch das kartenausgebende Kreditinstitut garantiert und somit sehr sicher.
6 POZ-System (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie)

Wie beim POS-Banking wird ein Lesegerät verwendet und mittels der ec-Karte gezahlt. Dieses System verzichtet jedoch auf die Eingabe der Geheimnummer. Es wird daher nicht geprüft, ob das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Beim POZ-System gewähren die Kreditinstitute keine Zahlungsgarantie, das Risiko einer mangelnden Deckung ist also wesentlich größer. Dafür ist es für den Händler preiswerter.
Über die Abfrage der Sperrdatei wird lediglich sichergestellt, dass die Karte nicht als gestohlen gemeldet ist oder gesperrt wurde. Dies geschieht im Gegensatz zum ELV online. Der Schuldner bestätigt die Abbuchung von seinem Konto mit seiner Unterschrift auf dem ihm vorgelegten Beleg.
Es handelt sich bei der POZ-Zahlung um die Einzugsermächtigung einer Lastschrift unter Verwendung der ec-Karte, die der Kunde mit seiner Unterschrift erteilt. Es besteht für den Händler daher das Risiko des Kundenwiderspruchs.
7 ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren)

Dieses Verfahren entspricht dem des POZ. Im Unterschied zum diesem wird jedoch keine Online-Verbindung zur Sperrdatei hergestellt. Eine Prüfung der Karte findet also nicht statt.
8 Kreditkarte
Kreditkarten werden von einer Kreditkartenorganisation - zum Beispiel Visa, American Express oder Diners Club - angeboten oder von einzelnen Handelsbetrieben in Eigenregie ausgegeben (als Kundenkarten). Sie berechtigen zum Kauf auf Kredit bei den jeweiligen Vertragsunternehmen. Kundenkarten sind für den Kunden in der Regel kostenlos, für Kreditkarten sind überwiegend Jahresgebühren fällig (ca. 20 Euro).
Kreditkarten können in allen Vertragsunternehmen, wie Einzelhändler, Hotels, Gaststätten, Reisebüros usw. zur Zahlung genutzt werden. Sie sind im In- und Ausland einsetzbar. Sie bieten außerdem verschiedene Zusatzfunktionen wie die Beschaffung von Bargeld am Geldautomaten, Reiseversicherungen oder auch Reiseangebote, Rabatte in bestimmten Hotels und dergleichen.
Zum Zahlen legt der Kunde dem Händler die Karte vor. Diese wird zur Überprüfung in ein Kartentelefon geschoben, das eine Verbindung zur Kartenzentrale der Kreditkartenorganisation aufbaut. Der Kunde muss den ausgedruckten Beleg, von dem er eine Durchschrift erhält, unterschreiben. Der unterschriebene Beleg wird der Kreditkartenorganisation zur Abrechnung eingereicht. Etwa einen Monat später erhält das Vertragsunternehmen die Gutschrift abzüglich einer Umsatzprovision. Das Risiko des Zahlungsausfalls übernimmt die Kreditkartenorganisation.
Der Kunde erhält regelmäßig Abrechnungen über die getätigten Zahlungen, die im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens über sein Girokonto eingezogen werden.
Die Kosten bei Kreditkartenzahlung sind für den Händler relativ hoch und er muss verhältnismäßig lange auf den Eingang des Rechnungsbetrags warten. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand aufgrund der Abwicklungsformalitäten recht groß.
Im nationalen Zahlungsverkehr spielt die Kreditkarte nur eine untergeordnete Rolle. Wesentlich verbreiteter ist das bargeldlose Zahlen mit ec-Karte.
9 GeldKarte

Die GeldKarte ist eine Chipkarte bzw. eine ec-Karte mit integriertem Chip. Diese elektronische Geldbörse kann an einem Ladeterminal bei den Kreditinstituten unter Eingabe der PIN-Nummer bis zu einem Betrag von 200 Euro aufgeladen und zum Zahlen vor allem kleinerer Beträge überall da genutzt werden, wo GeldKarten-Terminals aufgestellt sind. In Betracht kommen vor allem Käufe des täglichen Bedarfs in Lebensmittelgeschäften oder Kiosks, Automatenkäufe (Fahrkarten-, Verkaufsautomaten), Eintrittskarten für Kino, Schwimmbad usw.
Der Vorteil dieser Zahlungsweise liegt vor allem darin, dass kleinere Beträge, die üblicherweise bar gezahlt werden, mit der GeldKarte bequem und ohne Kleingeld beglichen werden können. Ein Risiko für den Händler besteht nicht.
10 Homebanking
Beim Homebanking kann der Händler mittels PC und einem Modem oder ISDN-bzw. DSL-Anschluss Bankgeschäfte über das Internet abwickeln. Die notwendige Software wird von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Die Verbindung zur Bank wird über die Telefonleitung hergestellt. Aus Sicherheitsgründen erhält der Kunde eine PIN, die er zusätzlich zu seiner Kontonummer eingeben muss, um zu seinem Konto zu gelangen.
Anschließend kann er Umsätze abfragen, Überweisungen tätigen sowie Lastschriften und Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen.
11 Telefon-Banking
Ein Telefon-Service der Geldinstitute erlaubt dem Kunden zu jeder Zeit und von jedem Ort aus unter Angabe seiner Telefon-Geheimzahl den Zugriff auf sein Konto. Per Telefon kann er den Kontostand abfragen, Kontoauszüge anfordern, Überweisungen veranlassen, Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie Zahlungsvordrucke bestellen.
12 EDIFACT
EDIFACT (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) ist ein weltweiter Standard zum Austausch elektronischer Geschäftsdaten, unabhängig von unterschiedlichen Computersystemen und Programmen. EDIFACT dient der schnellen und rationellen Übermittlung von Daten zwischen dem Unternehmer und der Bank, aber auch zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Es stellt ein umfassendes System dar, mit Hilfe dessen nicht nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden können. Die gesamte Abwicklung des Geschäftsverkehrs von der Bestellung über die Lieferung, Buchhaltung und Zahlung kann mit Hilfe des Systems papierlos und schnell abgewickelt werden.
13 Sonderform: Wechsel
Ein weiteres Zahlungsersatzmittel ist der Wechsel. Er spielt für den Handel im Geschäftsverkehr mit den Lieferanten zuweilen eine Rolle, nicht jedoch in Bezug auf den Kunden. Mit seiner Unterschrift auf dem Wechselformular verpflichtet sich der Abnehmer einer Ware, am Fälligkeitstag eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Der Wechsel verschafft dem Schuldner also gleichzeitig einen Kredit (siehe Kapitel „Wechsel“).
14 Fazit
Bei überwiegend unbarem Geldverkehr sinkt das Risiko von Kassenfehlbeständen, die Gefahr von Missbrauch, Überfall sowie Betrug, da die Bargeldbestände gering gehalten werden können. Untersuchungen zeigen ferner, dass mit Electronic-cash bzw. POZ- oder ELV-Zahlung die Höhe der einzelnen Zahlung sowie die Zahl von Spontankäufen deutlich zunehmen.