Barverkehr
Beliebteste Form der Zahlung
Der Barverkehr ist im Einzelhandel noch immer die am weitesten verbreitete Zahlungsart. Allgemein liegt eine Barzahlung dann vor, wenn Banknoten oder Münzen vom Schuldner persönlich oder durch einen Boten an den Gläubiger übermittelt werden und für die Zahlung kein Konto verwendet wird.
1 Persönliche Zahlung
Bei der persönlichen Zahlung muss der Empfänger des Geldes dem Zahlenden auf Verlangen eine Quittung über den geleisteten Betrag ausstellen. Diese dient als Beweismittel und als steuerlicher Beleg. Die meisten Kassensysteme sind so ausgestattet, dass der Kassenbon den Anforderungen einer Quittung entspricht, so dass das zeitraubende Ausfüllen eines Quittungsblocks entfällt.
Eine ordnungsmäßige Quittung sollte neben dem Grund der Zahlung und dem geleisteten Betrag auch den Namen des Zahlenden sowie Tag und Ort der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers der Zahlung enthalten. Die Umsatzsteuer muss dabei gesondert ausgewiesen werden, es sei denn, es handelt sich um eine Kleinbetragsrechnung bis 100 Euro.
Münzen müssen im Einzelhandel seit dem 1.1.2002 unabhängig von ihrem Wert nur bis zu einer Zahl von 50 Stück angenommen werden. Darüber hinaus besteht kein gesetzlicher Annahmezwang.
2 Bargeld-Versand
Eine Möglichkeit, Bargeld zu versenden, bietet die Deutsche Post (http://www.deutschepost.de). In einem normalen Briefumschlag können bis zu 500 Euro verschickt werden. Die Post haftet bis zur Höhe dieses Betrags. Der Brief erreicht den Empfänger in der Regel am nächsten Werktag. Andere Wertgegenstände, zum Beispiel Schmuck, können bis zu einem Wert von 25.000 Euro per Express verschickt werden.
Wenn größere Bargeldsummen versendet werden sollen, kann der Kunde den Geldversand der Western Union Financial Services GmbH in Anspruch nehmen (http://www.western-union.com). Im Inland wickelt die Postbank diesen Service ab. Der eingezahlte Betrag wird durch die Agenturen der Gesellschaft oder durch jede Postfiliale bar ausgezahlt.
3 Halbbare Zahlung
Bei der halbbaren Zahlung ist es notwendig, dass entweder der Schuldner oder der Gläubiger über ein Girokonto verfügt. Für den rein stationären Einzelhandel ist der halbbare Zahlungsverkehr so gut wie bedeutungslos. Für Einzelhändler, die sich auch als Versandhändler (auch per Internet) betätigen, ist die halbbare Zahlung hingegen bedeutsam.
3.1 Zahlschein
Der Zahlschein bietet sich an, wenn der Schuldner kein Konto besitzt. Der Rechnungsbetrag wird bar bei einer Geschäftsbank oder Postfiliale eingezahlt. Als Nachweis erhält der Einzahler einen quittierten Beleg. Das Kreditinstitut überweist den Betrag auf das im Zahlschein angegebene Empfängerkonto. Die Kosten für dieses Verfahren hat der Schuldner zu tragen.
3.2 Zahlung per Nachnahme
Zahlung per Nachnahme bietet sich aus Sicht des Lieferanten einer Sendung an, wenn der Empfänger der Sendung unbekannt ist oder sich in der Vergangenheit als zahlungsunwilliger Kunde erwiesen hat. Die Sendung wird nur dann übergeben, wenn der Abnehmer bar gezahlt hat. Daher ist dieses Verfahren sehr sicher. Die Post überweist anschließend den entrichteten Betrag an den Gläubiger. Dieser muss zu diesem Zweck sein Konto angeben (bei der Postbank oder einem anderen Kreditinstitut).
Für den Empfänger der Lieferung ist dieses Verfahren sehr bequem. Da er jedoch zahlen muss, bevor er die Sendung prüfen kann, wünschen die wenigsten Kunden eine Nachnahmelieferung.
3.3 Barscheck
Die Zahlung per Scheck setzt voraus, dass der Schuldner ein Girokonto besitzt. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke bereit. Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger des Schecks diesen der bezogenen Bank (das ist die auf dem Scheck genannte Bank) vorlegt, kann er sich den Betrag bar auszahlen lassen. Der Scheck lässt sich auch bei jedem anderen Kreditinstitut einlösen, der Betrag kann dann allerdings nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird einem Konto gutgeschrieben. In diesem Fall handelt es sich dann um bargeldlose Zahlung.
Für das Einlösen von Schecks gibt es eine Vorlegefrist, die für im Inland ausgestellte Schecks 8 Tage beträgt. Nach Ablauf dieser Frist darf das Kreditinstitut den Scheck nur noch dann auszahlen, wenn der Aussteller ihn bis dahin nicht gesperrt (widerrufen) hat.
Der Barscheck stellt keine sichere Zahlungsmethode dar, denn er kann von jedem, der ihn der Bank vorlegt, eingelöst werden. Geht der Scheck verloren, muss der Inhaber damit rechnen, dass das Geld verloren ist. Die Banken prüfen nicht, ob der Scheck rechtmäßig vorgelegt wurde, denn bei Schecks handelt es sich regelmäßig um Inhaberpapiere, die an jede vorlegende Person ausgezahlt werden. Auch ein gegebenenfalls eingetragener Empfängername ändert daran nichts.
4 Fazit
Die persönliche Zahlung ist die übliche Zahlungsweise im Einzelhandel. Ein Wechselgeldservice eines Einzelhändlers zählt ebenfalls zum Barverkehr. Es fließen große Mengen Bargeld durch die Kassen der Händler. Dies ist nicht immer unproblematisch. Vor allem das Thema Falschgeld beunruhigt den Handel, da gute Euro-Blüten im Umlauf sind sind. Es ist empfehlenswert, das Personal diesbezüglich zu schulen. Auch Banknotenprüfgeräte können gute Dienste leisten (auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter http://www.bundesbank.de kann man sich genau über die Ausstattungsmerkmale der Euro-Noten informieren).