Zölle
sind staatliche Abgaben auf bestimmte Waren. Zölle sind heute Grenzzölle, das heißt sie werden beim Import von Waren erhoben. Man kann sie deshalb auch als Importsteuer bezeichnen.

Zölle werden vor allem als Schutzzölle erhoben, kaum noch als Finanzzölle. Man unterscheidet in Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrzölle. In aller Regel impliziert dies jedoch die Importsteuer, die bei der Wareneinfuhr erhoben wird. Hierbei sind spezifische Zölle und Wertzölle zu unterscheiden. Wertzölle beziehen sich mit einem bestimmten Prozentsatz auf den Zollwert der Ware, der spezifische oder Stückzoll bezieht sich auf Mengeneinheiten. Zudem gibt es gemischte Zölle, die Wertzölle und spezifische Zölle kombinieren.
 
Zölle verteuern importierte Güter. Bei Wertzöllen ist die relative Belastung dabei unabhängig vom Wert des betreffenden Gutes. Zollabgaben und Zollwert entwickeln sich daher proportional. Beim spezifischen Zoll nimmt die relative Belastung hingegen mit steigendem Zollwert je Artikel ab, so dass relativ billige Güter stärker belastet bzw. behindert werden als vergleichsweise teure Güter. Damit wird ein Schutzeffekt gegen die Einfuhr von Billigwaren bewirkt.

 
 
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