Zugangsberechtigung
meint vor allem in der Datentechnik die individuellen Möglichkeiten einzelner Anwender, bestimmte Programmfunktionen zu nutzen. Gerade in Buchhaltungs- und Warenwirtschaftsprogrammen ist die Zugangsberechtigung der Position des Anwenders entsprechend zu definieren. Brisante Daten, wie beispielsweise Gehälter oder Einkaufskonditionen, sind nur einem bestimmten Kreis zugänglich zu machen. Hier kann in aller Regel wie folgt unterschieden werden:
  • keine Zugangsmöglichkeit,
  • Leseberechtigung; nur die Berechtigung, Daten zu lesen, ohne diese verändern zu dürfen,
  • Lese-/Schreibberechtigung; Berechtigung, Daten sowohl zu lesen als auch diese einzugeben oder zu verändern.
 
 
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