| Zugabeverordnung | |
| verbot, bis sie zum 25. Juli 2001 gestrichen wurde, grundsätzlich im geschäftlichen Verkehr neben einer Ware oder Leistung eine Zugabe anzubieten oder zu gewähren. Einzelhandelsunternehmen können also jetzt Zugaben ohne die bis dahin geltenden Einschränkungen machen. Allerdings sind sie nach wie vor unzulässig, wenn darin ein übertriebenes Anlocken der Kunden gesehen wird. | |
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |