Zinseszinsen
sind wiederverzinste Zinsen eines Guthabens oder einer Schuld. Das deutsche Recht verbietet im Voraus vereinbarte Zinseszinsen (§ 248BGB). So soll einer Ausbeutung der Schuldner vorgebeugt werden. Ausnahmen, die vom Gesetz erlaubt sind, werden bei Zinsen gemacht, die auf einem Guthaben bei einem Geldinstitut entstehen und nicht abgehoben werden sowie bei Zinsen eines Bankkredites, die nicht rechtzeitig bezahlt werden und dem Kapital zugeschlagen werden. In diesen beiden Fällen verzinsen sich die angefallenen Zinsen mit.  
 
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