Zins
bezeichnet
  1. in der Wirtschaft den Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. Er wird deshalb häufig auch in Verbindung mit der Miete und Pacht gebraucht. In der Regel wird begrifflich der Plural verwendet, und der Zins in einem Zinssatz ausgedrückt. Der Zinssatz bildet sich wie andere Preise nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe hängt maßgeblich von der Länge der Leihfristen ab; dadurch ergeben sich unterschiedliche Zinssätze; für langfristige Kredite am Kapitalmarkt und für kurzfristige am Geldmarkt.
  2. wird im Bankwesen nach Sollzinsen und Habenzinsen unterschieden. 
  3. wird rechtlich nach vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Zinsen differenziert. Ohne vertragliche Vereinbarung sind beispielsweise Verzugs- und Prozesszinsen zu zahlen.
 
 
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