beschreibt die Bedeutung eines Standortes durch die Einstufung in dessen Einzugsgebiet. Dabei sind auf der Basis der zentralörtlichen Grundgliederung der Landesplanung in den Teilregionen der Bundesrepublik grundsätzlich folgende Hierarchiestufen zu differenzieren:
- Großzentren: Weit überregional ausstrahlende Zentren im Range von Metropolen, mit der Möglichkeit, jeglichen wirtschaftlichen, kulturellen oder verwaltungsmäßigen Bedarf zu decken.
- Oberzentren: Zentrale Orte, die den gesamten (auch spezifischen und hochspezialisierten) Bedarf der eigenen und einer weiten Umlandbevölkerung decken. Diese Orte verfügen in der Regel über einen Bedeutungsüberschuss. Das heißt, es fließt ihnen erheblich mehr Kaufkraft zu als abgezogen wird.
- Mittelzentren: Zentrale Orte, die den kurz-, mittel- und teilweise auch den gehobenen langfristigen Bedarf der eigenen Bevölkerung und der eines weiteren Umlandes decken.
- Unterzentren: Orte, die überwiegend den allgemeinen täglichen oder kurzfristigen Bedarf der eigenen Bevölkerung decken.
|
|