| bedeutet die Abwicklung der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch ihr Einkaufskontor oder Kooperationszentrale. Dies ist häufig in Zusammenhang mit zentral ausgehandelten Preisen und Konditionen bei gleichzeitiger Übernahme des Delkredere (Ausfallbürgschaft) anzutreffen. Für diese Leistung des Kontors oder der Kooperation (Rechnungssammlung, Zahlung, Bürgschaft) wird eine Zentralregulierungsprovision fällig, die meist bei der Überweisung an den Lieferanten sofort in Abzug gebracht wird. |
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