Zeitwert
ist der Wert, der Vermögenswerten aktuell zukommt. Begrifflich kann er mit dem Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis gleichgesetzt werden.

Dem Zeitwert kommt im Bilanz- und Steuerrecht eine besondere Bedeutung insofern zu, als Vermögenswerte ggf. auf den niedrigeren  Teilwert abgeschrieben werden müssen. Allerdings dürfen keine höheren Wiederbeschaffungspreise als die Anschaffungskosten angesetzt werden.

 
 
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