| Zeitwert | |
| ist der Wert, der Vermögenswerten aktuell zukommt. Begrifflich kann er mit dem Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis gleichgesetzt werden.
Dem Zeitwert kommt im Bilanz- und Steuerrecht eine besondere Bedeutung insofern zu, als Vermögenswerte ggf. auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden müssen. Allerdings dürfen keine höheren Wiederbeschaffungspreise als die Anschaffungskosten angesetzt werden. |
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