Zahlungsmittel
dienen der Erfüllung von Geldforderungen. Annahmepflicht besteht bei gesetzlichen Zahlungsmitteln, was in Deutschland uneingeschränkt jedoch nur für auf Euro lautende Banknoten gilt. Münzen müssen juristisch betrachtet nur in beschränktem Umfang akzeptiert werden. Bundes- und Landeskassen sind hingegen verpflichtet, Münzen unbegrenzt zu akzeptieren oder in Banknoten umzutauschen.

In modernen Volkswirtschaften werden im Zahlungsverkehr jedoch vor allem Sichteinlagen bei Banken zur Erfüllung von Forderungen eingesetzt. Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder (Kontokorrent, Giro), die zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Scheck, Wechsel) dienen. Kreditkarten und ec-cash sind daher kein Zahlungsmittel im eigentlichen Sinne, da sie lediglich eine Überweisung auslösen.

 
 
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