Zahlung
ist rechtlich gesehen die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung. In Schuldverhältnissen ist die Zahlung nach dem Gesetz nur durch gesetzliche Zahlungsmittel möglich. Gläubiger müssen aber auch andere Zahlungsarten wie beispielsweise Scheck- und Überweisungszahlungen akzeptieren, wenn sie allgemein üblich sind.  
 
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