Wirtschaftsgut
ist wirtschaftswissenschaftlich mit Gut gleichzusetzen, steuerrechtlich mit Vermögensgegenstand. Es ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein selbstständig bewertbares Gut, das dem Betrieb dient oder dienen soll Es kann ein Gegenstand, ein Recht oder ein anderer wirtschaftlicher Wert sein. Bedingung ist, dass das Wirtschaftsgut sich als Vermögen oder als Vermögensbestandteil eignet.  
 
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