ist als Hauptbestandteil eines jeden Rechtsgeschäftes eine Willensäußerung, mit der auf eine Rechtslage eingewirkt wird. Man unterscheidet Rechtsgeschäfte je nachdem, ob eine Willenserklärung nur von einem oder von mehreren Beteiligten abgegeben wird, in einseitige oder zwei- bzw. mehrseitige Rechtsgeschäfte. Eine Willenserklärung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
- durch ausdrückliche Willensäußerung,
- durch eine Handlung, beispielsweise dadurch, dass Ware aus dem Regal genommen, in den Korb und dann auf den Kassentisch gelegt wird,
- durch Schweigen, beispielsweise dadurch, dass keine Gegenäußerung auf einen Auftrag bei Geschäftspartnern erfolgt, indem der Lieferant bestellte Ware liefert, ohne zuvor den Auftrag zu bestätigen.
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