| Widerrufsrecht | |
| bedeutet die juristische Möglichkeit, eine Willenserklärung wieder zurückzunehmen. Es kann allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen ausgeübt werden. So ist beispielsweise die Vollmachterteilung (Vertretungsmacht) widerruflich. Auch beim Testament ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerruf zulässig.
Beim Teilzahlungsverkauf und auch beim Haustürgeschäft ist das Widerrufsrecht besonders geregelt. Bei beiden Vertragsarten räumt § 355 BGB dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ein. |
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