Wertpapiere
auch Effekten genannt, sind Urkunden über Vermögenswerte. Sie werden an der Börse gehandelt. Man unterscheidet grundsätzlich in zwei Gruppen von Wertpapieren:
  • Gläubiger-Effekten, auch Renten genannt. Man nennt diese Wertpapiere auch fest verzinsliche Wertpapiere, weil sie ihren Inhabern einen festen Betrag bringen, den Zins.
  • Teilhaber-Effekten, auch Aktien genannt. Aktien sind Anteile an einer Aktiengesellschaft. Sie verbriefen also das Eigentum an einem Unternehmen.

Durch den Kauf von Wertpapieren wird Großunternehmen, Bund, Ländern und Gemeinden langfristig Geld zur Verfügung gestellt. Wertpapiere dienen der Kapitalbeschaffung. In der Form von Aktien besorgt sich das Unternehmen Eigenkapital, in der Form von Rentenpapieren Fremdkapital.

Zu den Rentenpapieren zählen öffentliche Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Industrieschuldverschreibungen und Warenschuldverschreibungen. Öffentliche Anleihen werden von der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern, der Deutschen Bundesbahn und der Bundespost sowie den Großstädten ausgegeben. Diese Anleihen sind recht beliebt, da hinter ihnen als Schuldner die öffentliche Hand mit ihrem Gesamtvermögen und den festen Steuereinnahmen als Absicherung steht.

Schuldverschreibungen geben auch bestimmte Institute der Wirtschaft auf dem Rentenmarkt aus.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen werden von privaten Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten, beispielsweise den Girozentralen, Sparkassen oder den Deutschen Pfandbriefanstalten, in unregelmäßigen Abständen verkauft. Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen, deren Gegenwert in der Form von Hypotheken, also durch Grundbucheintragungen, gesichert ist. Für Kommunalobligationen haften Gemeinden und Gemeindeverbände als Schuldner.

Industrieschuldverschreibungen, auch Industrie-Obligationen genannt, sind Schuldverschreibungen industrieller Unternehmen (hauptsächlich Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Für Industrie-Obligationen haftet nicht die öffentliche Hand mit ihrer Steuerkraft, sondern nur das ausgebende Unternehmen. Wie eine Industrieanleihe beurteilt wird, hängt daher wesentlich von dem Bekanntheitsgrad und dem Ruf des Unternehmens ab.

Wandelschuldverschreibungen, auch Wandelanleihen genannt, nehmen am Rentenmarkt eine besondere Stellung ein. Die Wandelanleihen haben insofern Rentencharakter, als sie mit einem festen oder während der Laufzeit sich ändernden Zins sowie mit festen Rückzahlungsbedingungen ausgestattet sind. Auf Wunsch des Wandelanleiheninhabers kann der Gläubiger die Stücke während ihrer Laufzeit zu fest vereinbarten Bedingungen auch gegen Aktien des Unternehmens umtauschen.

Beim Ankauf einer Aktie wird der Käufer dagegen nicht Gläubiger, sondern wirtschaftlicher Miteigentümer am Unternehmen. Er hat damit auch keinen fest abgesicherten Anspruch auf die Zahlung einer feststehenden Verzinsung. Der Aktionär trägt als Miteigentümer das Risiko wie ein Unternehmer. Erst wenn feststeht, dass im Laufe des Wirtschaftsjahres ein Ertrag erwirtschaftet wurde, kann er damit rechnen, dass ein entsprechender Anteil dieses Ertrages zur Ausschüttung gelangt. Dieser Betrag fließt dem Aktionär dann als sogenannte Dividende zu, weshalb Aktien auch als Dividendenpapiere bezeichnet werden. Der Aktionär haftet allerdings nur bis zur Höhe des auf der Aktie angegebenen Nennbetrages.

 
 
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