Werbegeschenk
ist eine unentgeltliche Zuwendung des Unternehmens an Kunden, die unabhängig davon gewährt wird, ob er kauft oder nicht. Insofern unterscheidet es sich von der Zugabe.

Werbegeschenke werden gemacht, um eine Kundenbeziehung anzubahnen oder zu festigen. In der Regel sind die Anlässe dafür besondere Ereignisse beim Kunden. Vielfach üblich sind auch Werbegeschenke zu Weihnachten. Dazu werden vielfach Werbeartikel eingesetzt, die dann oft den Namen des werbenden Unternehmens tragen.

Steuerlich gesehen dürfen lt. § 4 Abs. 5 EStG die Aufwendungen für Werbegeschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden mit der Ausnahme, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände bei vorsteuerberechtigten Unternehmen insgesamt 35 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen.

 
 
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