Wechselprotest
ist eine amtliche Urkunde darüber, dass ein Wechsel dem Bezogenen rechtzeitig vorgelegt und nicht bezahlt worden ist. Die Protesturkunde, die meistens dem Wechsel angeklebt wird, kann nur von einem Postbeamten, einem Gerichtsbeamten oder einem Notar ausgestellt werden.

Protesturkunden werden nur bis zum zweiten Tag nach dem Verfalltag ausgestellt.

Nur durch den Wechselprotest kann der Besitzer des unbezahlten Wechsels auf seine Vormänner, die Indossanten, zurückgreifen und von ihnen die Wechselsumme fordern Protest.

 
 
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