| Wechselprolongation | |
| ist eine Wechselverlängerung oder Stundung. Der ursprünglich auf dem Wechsel angegebene Zeitpunkt der Zahlung wird verschoben, das heißt, er wird prolongiert (Prolongation). In der Praxis sieht das so aus, dass der Wechselgläubiger dem Schuldner gegen Ausgabe eines neuen Wechsels das Geld gibt, um den alten Wechsel einzulösen. | |
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