Wechselobligo
ist die Verpflichtung, eine Schuld aus einem Wechsel zu begleichen. Der Begriff wird aber vor allem für die Gesamtheit der Wechselverbindlichkeiten eines Schuldners verwendet. Ähnlich wie beim Kontokorrentkredit wird auch hier in der Regel mit der Hausbank eine Obergrenze ausgehandelt.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken