Warenkunde
macht einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum (zur) Verkäufer(in) aus. Neben dem warenkundlichen Unterricht in der Berufsschule werden den Auszubildenden warenkundliche Kenntnisse in der betrieblichen Ausbildung bei der Beschäftigung im Lager, bei der Warenauszeichnung, beim Aufbauen und Einräumen der Ware, bei der Vorbereitung von Bestellungen, durch Hinzuziehung zu Ein- und Verkaufsgesprächen und bei Reklamationen, durch Einsichtnahme in Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen und besondere Hinweise der Hersteller, anhand von Musterkollektionen und durch Anleitung beim Studium der Fachliteratur vermittelt.

Nicht zu vergessen ist der betriebliche Unterricht in Warenkunde. Die Kenntnisse beziehen sich auf die handelsüblichen Verpackungen, Beschaffenheit, Eigenschaften, Form und Ausführungen, Sorten, Größen, Qualitäten, Behandlung, Handhabung, Verwendungsmöglichkeiten; zum Teil auch auf Rohstoffe, Herkunft und Herstellungsweise und besondere Vorschriften über den Umgang mit der Ware.

 
 
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