Wareneingang
ist
  1. der körperliche Zugang von Waren und
  2. eine Abteilung zur Abnahme und Prüfung der bestellten Waren. Diese Abteilung wird auch als Warenannahme bezeichnet. Alle ankommenden Waren müssen bei ihrer Übernahme genau geprüft werden:
    • Einen ersten Überblick erlaubt das Zählen der Pakete anhand der Eingangspapiere.
    • Jede Ware, die eintrifft, wird in ein Wareneingangsbuch – einem der Handelsbücher – eingetragen. Als Unterlage dafür dienen die Begleitpapiere.
    • Dann wird anhand von Packzettel, Lieferschein oder Rechnung jede Sendung genau gezählt, gemessen und gewogen.

Nicht immer kommt die Ware wie bestellt an. Es gibt beschädigte, unvollständige und auch überzählige Sendungen.

  • Bei beschädigter Ware werden Bahn und Post zu einer genauen Tatbestandsaufnahme veranlasst.
  • Bei Fehlmengen wird eine Fehlmengenmeldung ausgefüllt und der Lieferant zu Nachsendung veranlasst.
  • Bei Überbelieferung, also bei zuviel gelieferter und in Rechnung gestellter oder gar nicht bestellter Ware, muss diese zurückgeschickt werden.
  • Für die zurückgeschickte Ware, aber auch für in Rechnung gestellte Fehlmengen, die man nachträglich nicht mehr haben will, stellt man dem Lieferer eine Rechnung aus. Diese Rechnung nennt man auch Belastungsanzeige.
  • Buchhalterisch wird der Wareneingang auf dem Wareneinkaufskonto erfasst.
 
 
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