| Wand(e)lung | |
| bedeutet Rücktritt vom Vertrag. Dabei handelt es sich um ein Recht des Käufers, das er beim Kauf geltend machen kann, wenn ein gerügter Mangel durch den Verkäufer nicht nachgebessert oder durch Umtausch nicht beseitigt werden kann. Siehe auch Mängelrüge. | |
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