| Vollsortiment | |
| kennzeichnet den Umfang größerer Einzelhandelsgeschäfte, die ihr Warenangebot in ausreichender Auswahl entweder aus nahezu allen Branchensortimenten zusammensetzen oder ein umfassendes Angebot einer Branchengruppe anbieten. Im ersten Fall bezeichnet man diese Einzelhandelsgeschäfte als Warenhäuser, im zweiten Fall auch als Kaufhäuser. Einrichtungs-, Textilkaufhäuser und Baumärkte zählen für ihren Sortimentsbereich zu den Vollsortimentern. | |
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