| Verwaltungsgericht | |
| ist die unterste Stufe in der dreistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (Finanzgericht, Sozialgericht) zugeordnet sind.
Das sind unter anderem: Pass-, Ausländer- und Asylsachen, Polizei- und Ordnungsrechtssachen, Sozialhilfe-, BaföG- und Wohngeldsachen, Wehr- und Zivildienstsachen. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht und gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Letzteres hat seinen Sitz in Berlin. |
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