Verwaltung
umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die der Lenkung und Beaufsichtigung von Leistungen persönlicher und sachlicher Art dienen. Hierzu gehört auch die Abstimmung der Leistungen auf vorgegebene Ziele. Man unterscheidet betriebliche und öffentliche Verwaltung.

Bei der betrieblichen Verwaltung handelt es sich um alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar dem Hauptzweck des Unternehmens dienen. Sie ist dazu da, den reibungslosen Ablauf des betrieblichen Geschehens zu gewährleisten. Die betriebliche Verwaltung gliedert sich in die Sachbereiche:

  1. Organisation,
  2. Rechnungswesen mit BuchhaltungKalkulation
    Statistik, Planung,
  3. Finanzen mit Finanzierung, Finanzplanung und -kontrolle,
  4. Personal mit Personalplanung, Einstellungen, Entlassungen, Löhne und Gehälter sowie deren Abrechnung, Personalschulung wie Aus- und Weiterbildung,
  5. Sachverwaltung mit Gebäude-, Grundstücks-, Inventar-, Material- und Fuhrparkverwaltung.

Zur öffentlichen Verwaltung gehören behördliche Tätigkeiten mit Ausnahme der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Man unterscheidet Institutionen der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Länder- und örtlicher Ebene.

 
 
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